Dioxin: Kabinett, NI und RP
Landwirtschaft
Dioxin: Kabinettsbeschluss, EU lobt NI und RP hilft Bauern
Am
Mittwoch hat das Bundeskabinett die ersten Punkte aus dem 14-Punkte-Plan zu
verschärfen beschlossen, die Bund
und Länder im Januar erarbeitet haben.
Danach wird es bald eine Meldepflicht für private Labore geben, sobald sie
bedenkliche Messergebnisse ermitteln. Mit der Novelle des Lebensmittel-,
Bedarfsmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird ein
Dioxin-Frühwarnsystem eingeführt. Sämtliche Lebens- und Futtermittelunternehmen
müssen ihre Dioxinmessergebnisse an die zuständigen Behörden melden. Es wird
ein Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
aufgebaut. Dort werden dann auch die Ergebnisse der Eigenkontrollen der
Wirtschaft gespeichert. Alle drei Monate werden die Daten ausgewertet und in
einem Bericht analysiert.
Die Zulassung von Futtermittelunternehmen wird in einer neuen Verordnung
geregelt. Ohne vorherige Überprüfung dürfen die Betriebe keine Tätigkeiten
aufnehmen. Die Produktion von technischen fetten und Futterfetten wird
getrennt, wozu es ebenfalls eine neue Verordnung geben soll. Mit der Novelle
des Verbraucherinformationsgesetzes sollen Unternehmen verpflichtet werden, die
Ergebnisse der amtlichen Untersuchung bei Rechtsverstößen zu veröffentlichen.
Auf europäischer Ebene wird für eine verbindliche Positivliste für
Einzelfuttermittel geworben. Noch im Februar wird geklärt werden, ob ein
Verstoß gegen das LFGB eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist.
Alles
offen legen
Die Linke hat angesichts des Kabinettsbeschlusses gefordert, alle Ergebnisse offen zu legen und nicht nur die der Grenzwertüberschreitungen. Nach Karin Binder, Verbraucherpolitikerin der Partei, haben die Konsumenten dann eine Wahl, das Lebensmittel mit der geringsten Belastung auszuwählen.
Niedersachsen hat professionell reagiert
Das
Land Niedersachsen stand vor allem wegen der Mehrheit der gesperrten Betriebe
im Fokus der Öffentlichkeit. Irritationen gab es vor allem zum Zeitpunkt eines
Besuchs von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Am nächsten Morgen
mussten nochmals Betriebe gesperrt werden, weil ein Unternehmen nicht alle
Kundenlisten vorgelegt hatte. Wussten die Behörden dass bereits, als sich Aigner
im Landeslabor informierte – oder nicht?
Wegen
der hohen Zahl von über 4.000 gesperrten Betrieben hat EU-Verbraucherkommissar
John Dalli in der Zeit vom 26. Bis zum 28. Januar eine dreiköpfige Untersuchungskommission
nach Niedersachsen geschickt, die Lage zu überprüfen.
Das
Team des Lebensmittel- und Veterinärbüros (FVO) aus Dublin hat auch
Schleswig-Holstein besucht, wo der Firmensitz von Harles und Jentzsch gewesen
ist.
In
Niedersachsen haben die Prüfer Betriebe und lokale Behörden, die für das
Risikomanagement zuständig sind geprüft. Der Abschlussbericht liegt noch nicht
vor, doch haben die Prüfer vor allem angesichts der großen Datenmengen, die zu
bewältigen waren, keine Defizite gefunden, die bei den eingeleiteten Maßnahmen
zu Defiziten geführt haben. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Dioxinfalls, so
der Eindruck des FVO, wurden professionell und kompetent umgesetzt. Der Abschlussbericht
an Dalli soll Grundlage für weitere Aktionen auf EU-Ebene sein.
Niedersachsens
Agrarminister Gert Lindemann zeigte sich angesichts des Lobs aus Europa zufrieden:
„Diese Experteneinschätzung ist uns sehr wichtig und gibt uns die Sicherheit,
dass wir während der ganzen Zeit dem Verbraucherschutz auf hohem Niveau gerecht
geworden sind. Dadurch dürften die öffentlich erhobenen Vorwürfe deutlich
relativiert werden.“
Hilfsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
hatte zwar keinen Fall von Dioxin-Mischfutter, doch alleine durch das
Verbraucherverhalten ist den Schweine- und Geflügelhaltern ein Schaden
entstanden. „Durch Nachfragerückgänge und teilweise massive Preiseinbrüche bei
Schweinefleisch und Erzeugnissen aus der Geflügelhaltung sind den Betrieben zum
Teik erhebliche Liquiditätsengpässe entstanden“, erklärte Landwirtschaftsminister
Hendrik Hering. Daher hat das Land ein Hilfspaket mit drei Maßnahmen aufgelegt,
den Betrieben ab sofort zu helfen.
Zinsverbilligung:
Aus dem Haushalt werden Zinsverbilligungen zur Verfügung gestellt. Die
Landwirtschaftliche Rentenbank soll mit dem „Liquiditätsdarlehen für
dioxingeschädigte Betriebe“ um einen zusätzlichen Prozentpunkt bis in Höhe von
120.000 Euro einen Kredit verbilligen. Betriebe die das in Anspruch nehmen
wollen, müssen mindestens 20 Großvieheinheiten Schweine und Geflügel aufweisen.
Steuerliche
Entlastung: Dieses Paket beinhaltet die Anpassung von Steuervorauszahlungen auf
die Einkommenssteuer, die Stundung fälliger Steuern des Landes, den Verzicht
auf Stundungszinsen und auf Vollstreckungsmaßnahmen sowie Erlassanträge für die
Grundsteuer.
Beratungs-Hotline:
Für alle Schweine- und Geflügelhalter ist ab sofort eine Beratungs-Hotline
eingerichtet (06561 / 9480-48).
Die
unverschuldet in Not geratenen Bauern will Hering mit diesen Maßnahmen „nicht
im regen stehen“ lassen. Sie sollen für den Schweinebereich die
Unterstützungsmaßnahmen der EU flankieren.
roRo