Dioxin: Kabinett, NI und RP

Landwirtschaft

Dioxin: Kabinettsbeschluss, EU lobt NI und RP hilft Bauern

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die ersten Punkte aus dem 14-Punkte-Plan zu verschärfen beschlossen, die Bund und Länder im Januar erarbeitet haben.
Danach wird es bald eine Meldepflicht für private Labore geben, sobald sie bedenkliche Messergebnisse ermitteln. Mit der Novelle des Lebensmittel-, Bedarfsmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird ein Dioxin-Frühwarnsystem eingeführt. Sämtliche Lebens- und Futtermittelunternehmen müssen ihre Dioxinmessergebnisse an die zuständigen Behörden melden. Es wird ein Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufgebaut. Dort werden dann auch die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Wirtschaft gespeichert. Alle drei Monate werden die Daten ausgewertet und in einem Bericht analysiert.
Die Zulassung von Futtermittelunternehmen wird in einer neuen Verordnung geregelt. Ohne vorherige Überprüfung dürfen die Betriebe keine Tätigkeiten aufnehmen. Die Produktion von technischen fetten und Futterfetten wird getrennt, wozu es ebenfalls eine neue Verordnung geben soll. Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung bei Rechtsverstößen zu veröffentlichen.
Auf europäischer Ebene wird für eine verbindliche Positivliste für Einzelfuttermittel geworben. Noch im Februar wird geklärt werden, ob ein Verstoß gegen das LFGB eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist.

Alles offen legen

Die Linke hat angesichts des Kabinettsbeschlusses gefordert, alle Ergebnisse offen zu legen und nicht nur die der Grenzwertüberschreitungen. Nach Karin Binder, Verbraucherpolitikerin der Partei, haben die Konsumenten dann eine Wahl, das Lebensmittel mit der geringsten Belastung auszuwählen.

Niedersachsen hat professionell reagiert

Das Land Niedersachsen stand vor allem wegen der Mehrheit der gesperrten Betriebe im Fokus der Öffentlichkeit. Irritationen gab es vor allem zum Zeitpunkt eines Besuchs von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Am nächsten Morgen mussten nochmals Betriebe gesperrt werden, weil ein Unternehmen nicht alle Kundenlisten vorgelegt hatte. Wussten die Behörden dass bereits, als sich Aigner im Landeslabor informierte – oder nicht?
Wegen der hohen Zahl von über 4.000 gesperrten Betrieben hat EU-Verbraucherkommissar John Dalli in der Zeit vom 26. Bis zum 28. Januar eine dreiköpfige Untersuchungskommission nach Niedersachsen geschickt, die Lage zu überprüfen.
Das Team des Lebensmittel- und Veterinärbüros (FVO) aus Dublin hat auch Schleswig-Holstein besucht, wo der Firmensitz von Harles und Jentzsch gewesen ist.
In Niedersachsen haben die Prüfer Betriebe und lokale Behörden, die für das Risikomanagement zuständig sind geprüft. Der Abschlussbericht liegt noch nicht vor, doch haben die Prüfer vor allem angesichts der großen Datenmengen, die zu bewältigen waren, keine Defizite gefunden, die bei den eingeleiteten Maßnahmen zu Defiziten geführt haben. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Dioxinfalls, so der Eindruck des FVO, wurden professionell und kompetent umgesetzt. Der Abschlussbericht an Dalli soll Grundlage für weitere Aktionen auf EU-Ebene sein.
Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann zeigte sich angesichts des Lobs aus Europa zufrieden: „Diese Experteneinschätzung ist uns sehr wichtig und gibt uns die Sicherheit, dass wir während der ganzen Zeit dem Verbraucherschutz auf hohem Niveau gerecht geworden sind. Dadurch dürften die öffentlich erhobenen Vorwürfe deutlich relativiert werden.“

Hilfsprogramm Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hatte zwar keinen Fall von Dioxin-Mischfutter, doch alleine durch das Verbraucherverhalten ist den Schweine- und Geflügelhaltern ein Schaden entstanden. „Durch Nachfragerückgänge und teilweise massive Preiseinbrüche bei Schweinefleisch und Erzeugnissen aus der Geflügelhaltung sind den Betrieben zum Teik erhebliche Liquiditätsengpässe entstanden“, erklärte Landwirtschaftsminister Hendrik Hering. Daher hat das Land ein Hilfspaket mit drei Maßnahmen aufgelegt, den Betrieben ab sofort zu helfen.
Zinsverbilligung: Aus dem Haushalt werden Zinsverbilligungen zur Verfügung gestellt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank soll mit dem „Liquiditätsdarlehen für dioxingeschädigte Betriebe“ um einen zusätzlichen Prozentpunkt bis in Höhe von 120.000 Euro einen Kredit verbilligen. Betriebe die das in Anspruch nehmen wollen, müssen mindestens 20 Großvieheinheiten Schweine und Geflügel aufweisen.
Steuerliche Entlastung: Dieses Paket beinhaltet die Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommenssteuer, die Stundung fälliger Steuern des Landes, den Verzicht auf Stundungszinsen und auf Vollstreckungsmaßnahmen sowie Erlassanträge für die Grundsteuer.
Beratungs-Hotline: Für alle Schweine- und Geflügelhalter ist ab sofort eine Beratungs-Hotline eingerichtet (06561 / 9480-48).
Die unverschuldet in Not geratenen Bauern will Hering mit diesen Maßnahmen „nicht im regen stehen“ lassen. Sie sollen für den Schweinebereich die Unterstützungsmaßnahmen der EU flankieren.

roRo

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