Dorfhelferinnen

Landwirtschaft

Dorfhelferinnen versorgen Familien in Not

Sei es bei Krankheit, Unfall oder einer Kur – wenn in Familien die Hausfrau und Mutter für eine Zeit ausfällt, kann das Familiengefüge ganz schön ins Trudeln kommen. Für Familien aus der Landwirtschaft und dem gesamten ländlichen Raum bietet in diesen Fällen das Dorfhelferinnen-Werk Niedersachsen unverzichtbare Hilfe, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Wenn Mütter in Notsituationen ihren Haushalt nicht führen können, betreuen die insgesamt 168 beim Werk angestellten Dorfhelferinnen die Kinder und erledigen alle Aufgaben im Haushalt. Aber auch die Alten- und Krankenpflege sowie die Betreuung behinderter Familienmitglieder zählt zu ihren Tätigkeiten. Schließlich können die Dorfhelferinnen aufgrund ihrer langen und umfassenden Ausbildung alle Arbeitsbereiche in der Familie, von der Säuglingspflege oder der Kindererziehung über die Behindertenarbeit sowie Alten- und Krankenpflege bis hin zur Hauswirtschaft, abdecken. Die gerade im Familieneinsatz gefragte große Flexibilität und Anpassung an die unterschiedlichen Familiengewohnheiten bringen die Frauen ebenfalls mit.

Bedarf wächst

Was vor nunmehr 51 Jahren als professionelle Haushaltshilfe überwiegend für landwirtschaftliche Familien etabliert wurde, wird inzwischen sowohl im gesamten ländlichen Raum als auch im städtischen Bereich mehr und mehr gebraucht. Denn die außerlandwirtschaftlichen gesetzlichen Krankenkassen erkennen den Dienst der hochqualifizierten Fachfrauen zunehmend an, auch wenn es sich dabei immer noch um Einzelfälle handelt. Dagegen werden die Dorfhelferinnen immer häufiger vom Jugendamt für Familien in besonderen Lebenssituationen angefordert, erklärt Geschäftsführerin Birgit Steinmeier. Haupteinsatzgebiet bleibt jedoch der ländliche Raum in Niedersachsen. Dabei ist das Dorfhelferinnenwerk froh, seine Fachkräfte flächendeckend über insgesamt 37 Kuratorien im ganzen Land einsetzen zu können.

Einsatzvoraussetzungen

Ob eine Dorfhelferin jedoch überhaupt in einer Familie tätig werden kann, ist abhängig von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Rentenversicherungsträgers. Die genauen Einsatzvoraussetzungen können sich dabei je nach Kostenträger unterscheiden, bedauert Steinmeier. Familien sollten sich daher bei Bedarf sofort für eine Beratung und Planung des Einsatzes an das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel.: (0511) 124 - 539 oder an eines der 37 regionalen Kuratorien wenden, die die Einsätze der Dorfhelferinnen koordinieren. Wo sich diese befinden und wer die Ansprechpartner sind, verrät die Homepage des Dorfhelferinnenwerkes im Internet unter www.dhw-nds.de.

LPD

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