Drastische Strafe wegen „Highgrading“ beim Fischfang

Landwirtschaft

EuGH lässt drakonische Strafen im Fischfang zu

Ein im Vereinigten Königreich registriertes Fischereifahrzeug war in irischen Gewässern mit einer Vorrichtung unterwegs, die Hering, Makele und Stöcker automatisch nach Größe sortiert. Allerdings war die Vorrichtung so installiert, dass weder ein sofortiges Einfrieren des Fanges noch das sofortige Rückwerfen zu kleiner Fische möglich war.

Das Schiff wurde am 15. Februar 2015 von der irischen Marine in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Irlands aufgebracht. Die Kontrolle erfolgte nicht auf Verdacht des illegalen Fischfangs, sondern weil das Schiff erstmals in der AWZ Irlands unterwegs war.

Dabei wurden Rutschen von der automatischen Sortiermaschine in Sammelbehälter festgestellt, von denen einer der manuellen Nachsortierung diente. Erst über die zweite Rutsche gelangten aussortierte Fische ins Meer. Die Kontrolleure äußerten den Verdacht des „Highgrading“. Dabei werden nur die besten Fische für die Anlandung an Bord erhalten und „geringwertigere “ werden aussortiert.

Der Kapitän bestritt das. Er wurde festgenommen und das Schiff samt Fang beschlagnahmt. Nach Zahlung von 350.000 Euro Kaution durfte er mit dem Schiff den Hafen von Cork wieder verlassen. Im Juli 2015 wurde er nach irischem Fischereirecht für die AWZ für schuldig befunden. 2018 wurde legte er wegen der Höhe der Strafe beim Court of Appeal in Cork Berufung ein. Das Berufungsgericht hat daraufhin den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach dessen Rechtmäßigkeit befragt.

Strafe und Beschlagnahme

Bestraft wurde der Kapitän mit einer Geldbuße und darüber hinaus mit der Beschlagnahme von Fang und Fanggerät. Grundlage ist das irische Fischereigesetz, das bis 2006 verschiedentlich reformiert wurde und auf der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU fußt. Darin sind auch die erlaubten technischen Ausstattungen von Schiffen hinterlegt. Eingeleitete Verfahren bei Verstößen müssen nach irischem und europäischen Recht abschreckende Wirkung haben. Neben Geldbußen dürfen verbotene Fanggeräte, das Fischereifahrzeug insgesamt beschlagnahmt und die Lizenz für die Fischereirechte entzogen werden.

Es geht um die Illegale, nicht dokumentierte und ungeregelte Fischerei (IUU-Fischerei), die als großes Hindernis für eine nachhaltige Befischung von Beständen weltweit im Visier ist. Der Kapitän hat in seiner Berufung die Höhe der Sanktionen als falsch bewertet und bezieht sich auf die EG-Fischerei-Verordnung 1224/2009, die keine automatische Sanktion gegen Fischereifahrzeug und Fang vorsieht, weil die GFP europäisch und nicht irisch geregelt werden dürfe. Irland dürfe in der AWZ gegen ausländische Schiffe keine härteren Sanktionen als in der EU vorgesehen verhängen. Der Kapitän weist daraufhin, dass die EU-Länder sehr unterschiedlich mit Sanktionen umgehen [1]. Irlands Strafe sei unverhältnismäßig. Es hätte eine kleinere Strafe für eine „vorübergehende Verzögerung des Gefriervorgangs zwischen Sortiermaschine und Gefriergerät“ genügt und keine Bestrafung wegen IUU-Fischerei.

Was das EuGH sagt

Am Donnerstag fällte der EuGH sein Urteil. Es bleibe den Gerichten in den EU-Ländern überlassen, ob die Strafe verhältnismäßig sei. Selbst, wenn die EU-Länder uneinheitlich urteilen und die Strafen sehr unterschiedlich ausfallen können.

Es bleibe aber festzuhalten, dass Sortiermaschine nicht an Bord hätte sein dürfen. Für die nachhaltige Bewirtschaftung müssen alle gefangenen Fische angelandet und der Quote zugerechnet werden. Aussortierte Fische können daher nicht der Quote angerechnet werden. Genau das aber will die GFP für einen ökologischen Fischfang unterbinden.

Die Beschlagnahme des Gerätes und des Fanges scheinen für eine abschreckende Wirkung dem EuGH durchaus angemessen. Die Geldbuße für den Kapitän beträgt 500 Euro. Der beschlagnahmte Fang hatte einen Wert von 344.000 Euro und das Fanggerät selbst einen von 55.000 Euro. Das EuGH weist zudem darauf hin, dass nach irischem recht die Geldbuße von 500 Euro sehr gering sei, weil, je nach Schiffsgröße, ein Betrag zwischen 10.000 und 35.000 Euro möglich gewesen wäre.

Lesestoff:

[1] Studie zur Verbesserung der EU-Fischerei: Kontrollen mangelhaft und unterschiedlich: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/fischereikontrollen-verbessern.html

Aktenzeichen = C-77/20

Roland Krieg

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