Drückjagden sorgsam planen

Landwirtschaft

Einsatz von Jagdhunden mit Nachbarn besprechen

Die Reduktion der hohen Schwarzwildbestände in Brandenburg ist ein Beitrag, den Jäger zur Senkung des Verbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest (ASP) leisten können. Aktuell finden Drückjagden statt, bei denen Jagdhunde zur Schwarzwildjagd eingesetzt und dabei Wildschweine aus ihren Tageseinständen „herausgedrückt“ werden. 

Gerade in der dunkleren Jahreszeit erfolgt die Jagd auf Wildschweine auf großer Fläche und mit vielen Beteiligten. Auf diesen Drückjagden gelingt es, innerhalb von wenigen Stunden deutlich mehr Wild zu erlegen als bei Einzeljagden. Bei Drückjagden ist die Jagdzeit vergleichsweise kurz, was für das Wild nur eine kurze Beunruhigung mit sich bringt.

Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass nach dem Jagdgesetz Hunde die Jagdgrenzen nicht überschreiten dürfen, wenn dies der Jagdnachbarn nicht wünscht. Die Jagdhunde in den Reviergrenzen zu halten, ist für Jäger immer eine Herausforderung und hat auch schon zu Streit geführt.

Voraussetzung für erfolgreiche Drückjagden ist die revierübergreifende Planung und Durchführung sowie das Verständnis der Jagdnachbarn dafür, dass Jagdhunde auch einmal beim Nachbarn nach Wild suchen. Optimal sind jedoch gemeinsam geplante und durchgeführte revierübergreifende Jagden.

Um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt die oberste Jagdbehörde:

Eine Jagd soll dem Jagdnachbarn sieben Tage vorher angezeigt werden.

In einem Abstand von 200 Metern zur Jagdgrenze sollen keine Hunde eingesetzt werden.

Hunderassen, die weiter jagen, sollen möglichst mehr als 200 Meter von der Jagdgrenze eingesetzt werden.

roRo

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