Dünge-Verordnung: Klage vermieden

Landwirtschaft

Erster Schritt in der Dünge-VO

Das Etappenziel haben Bundesagrarministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze erreicht. In der Umsetzung der Nitratrichtlinie haben sich Brüssel und Berlin geeinigt. Die beiden Ministerinnen haben die Klage und ein tägliches Bußgeld in Höhe von 850.000 Euro abwenden können. Damit ist die aktuelle Verschärfung der Dünge-Verordnung offenbar ausreichend für den Weg zum Gesetz.

Die Verordnung wird über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet. Am 03. April steht das Thema auf der Tagesordnung. Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolgt die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen (so genannte ‚rote Gebiete‘) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert. Sollte die Länderkammer Anfang April keinen Beschluss fassen, kann die EU-Kommission noch immer Klage einreichen.

Damit ist das Folgethema nicht vom Tisch. Die Grundwassermessstellen [1]. „Bund und Länder sind gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Gebietsabgrenzung festzulegen. Es muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssten, weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Roten Gebiete aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. Das wäre der Supergau“, teilt Bauernpräsident Joachim Rukwied mit. Ebenso stellt die Deckelung der Düngung in den roten Gebieten sowie das Düngungsverbot bei Zwischenfrüchten im Spätsommer Landwirte vor große Herausforderungen. Im Bundesratsverfahren könnten Erleichterungen für gewässerschonende Anbaumethoden verankert werden.

Das Thema geht weit über die Agrarwirtschaft hinaus. „Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserversorgung“, unterstreicht Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Specht begrüßt die Einigung mit Brüssel und die Abwendung einer Klage. „Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen - und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen. Die neue Düngeverordnung mit strikteren Regeln ist notwendig, weil das Grundwasser vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte reißt. Worten müssen nun auch endlich Taten folgen. Wenn wir Nitrateinträge in die Gewässer reduzieren wollen, brauchen wir nicht nur zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten, sondern müssen diese Gebiete auch bundesweit nach den Vorgaben des Gewässerschutzes ausweisen.“

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat an Bund und Länder, appelliert, den letzten Schritt auch gemeinsam zu gehen. Der Kieler Landtag habe bereits beschlossen, Betriebe, die besonders gewässerschonend arbeiten, keine zusätzlichen Maßnahmen aufzuerlegen. Im Land zwischen den Meeren nimmt die Nitratkulisse rund 51 Prozent der Landesfläche ein. Albrecht sagt auch: „Nicht die Messstellen, Messstellendichte oder die fehlende Binnendifferenzierung sind unser Problem, sondern die regional vorhandenen Nährstoffüberschüsse und die über den Pflanzenbedarf hinausgehende Düngung führen zu Gewässereinträgen.“ Dennoch fordert er die Bundesregierung auf, eine einheitliche Methode zur Bewertung der Oberflächengewässer und für die Ausweisung von belasteten Grundwasserkörpern vorzulegen. Vor dem Hintergrund der stetigen Diskussion prüfe das Land, neue Messstellen in Betrieb zu nehmen.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber kommentiert: „Der Vorschlag des Bundes zur Sofortausweisung zusätzlicher Roter Gebiete ist nun vom Tisch“, so die Ministerin. „Und auch die Härtefallregel für den Bau von Güllelagern ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Denn in nur wenigen Monaten können entsprechende Anlagen nicht genehmigt und gebaut werden.“

Lesestoff:

[1] Messnetz überarbeiten: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/das-problem-mit-den-grundwassermessstellen.html

Roland Krieg, VLE

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