Dünge-VO: Kompromiss oder Bedrohung?
Landwirtschaft
Dünge-VO: Kompromiss oder Bedrohung?
Die Diskussionen um die Düngeverordnung haben den Deutschen Bauernverband auch auf der Grünen Woche begleitet. Generalsekretär Bernhard Krüsken warnte vor der „politischen Zweckentfremdung der Düngeverordnung. Es muss um Düngung und Tierhaltung gehen, nicht um eine Strukturfrage.“
Oft wird im Zusammenhang mit der Verordnung auch die so genannte „Hoftorilanz ins Gespräch gebracht. Diese, so erläuterte Bauernpräsident Joachim Rukwied, führe nicht zu einer Effizienzverbesserung der Ausbringung. Daher fürchtet Krüsken, dass die Hoftorbilanz als „Blankoscheck“ missbraucht werden könnte. „Sie geht an dem Punkt der Nährstoffausbringung vorbei.“
Schon vorab wurde die Düngeverordnung unterschiedlich bewertet.
Ressortchef Christian Schmidt sagt im Interview mit Agra Europe: „Mein Eindruck ist, dass wir auf einer Linie liegen, die vom Bundesrat mitgetragen werden kann.“ Damit unterstreicht Schmidt die Länderöffnungsklausel, die einzelnen Bundesländern weitere regional angepasste Maßnahmen erlaubt. Auch auf voll versorgten Böden soll kein Phosphat mehr ausgebracht werden. Zuversichtlich zeigt sich Schmidt für die Erreichung eines Bestandsschutzes für JGS-Anlagen.
„Harten Widerstand“ dagegen hat Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes (WLV) angekündigt. Die Umsetzung der Düngeverordnung hätte Einschnitte bei der Nutztierhaltung, „unter dem Deckmantel des Umweltschutzes“. Mit Blick auf die vielen grünen Landwirtschaftsminister sagte er auf dem traditionellen Havichhorster Abend in Münster: „Ich kann nur alle diejenigen warnen, die hier versuchen, mit Hilfe von Länderöffnungsklauseln jedem Landesagrarminister seine ideologische Spielwiese zu eröffnen. Wenn der Bogen überspannt wird, werden wir zu reagieren wissen.“
Das Rheinland reagiert etwas sachlicher. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) sieht die Gefahr, dass vor allem die kleinen und mittleren Betriebe mit einer Sperrfrist für Festmist- und Kompostausbringung erheblich in ihrer Wettbewerbskraft gehindert werden. Die längere Lagerung von Festmist führe zu einem echten Problem, wobei dieser gerade im Winter gut ausgebracht werden kann. An die Landesregierung adressiert der RLV die Kritik, dass NRW die Haltung auf Stroh über Agrarumweltprogramme als Beitrag zum Tierschutz fördert, die Ausbringung des Festmistes aber erschwert. Die vorgesehene Beschränkung von einem Kilogramm je Quadratmeter im Herbst sei selbst mit der modernsten Ausbringtechnik nicht zu realisieren. Festmist und Kompost sind jedoch nicht nur für den Aufbau von Humus und die Fruchtbarkeit der Böden notwendig, sondern auch für die Ernährung der Zwischenfrüchte, die verstärkt angebaut werden sollen.
Roland Krieg
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