Dünge-VO: War es das jetzt?

Landwirtschaft

Dünge-VO: Die Ministerien haben sich geeinigt

Kurz und knapp sagte am Dienstag der Sprecher des Bundesumweltministeriums: "Die Ministerien haben sich geeinigt.“ Nach einigen Pleiten bei der Verschärfung der Dünge-Verordnung hatten sich Bund und Länder noch einmal zusammengesetzt und nach dem Treffen leise auf ein Eckpunktepapier verständigt, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Der wichtigste Termin steht noch aus. Aber Julia Klöckner hatte auf der zurückliegenden Agrarministerkonferenz versprochen, die 20 Prozent sind vom Tisch, die EU-Kommission würde sich auf gleichwertige Maßnahmen einlassen. Dieser Test steht noch aus und Klöckner sowie Umweltministerin Svenja Schulze haben es auch ohne Bundeskanzlerin in der Hand, zu zeigen, was die Koalition in Berlin noch zu leisten vermag.

Das Ergebnis

In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige Maßnahmen vor. Diese umfassen:

die Reduzierung der Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten“ mit besonders hohen Nitratwerten um 20 % im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;

eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist;

größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 % und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 %, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).

Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Wem wird das Papier gerecht?

Mag das Eckpunktepapier für einen Kompromiss zwischen SPD und CDU reichen und einen Frieden zwischen Brüssel und Berlin erzielen, so sind die Landwirte damit nicht zufrieden. Für den Bayerischen Bauernverband fordere das Papier eine „ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“ von Öko- und konventionellen Betrieben. Betriebe in den roten Gebieten dürfen nicht mehr als 170 kg/ha Stickstoff ausbringen, sofern sie ausschließlich organischen Dünger verwenden. Alle anderen werden auf 140 kg gedeckelt. Offen ist, ob Raps als Zwischenfrucht vom Verbot der Herbstdüngung ausgenommen wird. Das Thema Wasserkooperationen in den roten Gebieten ist vom Tisch. Die dort wirtschaftenden Betriebe müssen ihre Lagerkapazitäten durch Verlängerung der Sperrfristen auf jeweils zwei Wochen vor und zwei Wochen nach den bisherigen Sperrfristen anpassen.

Der Druck ist hoch

Im Falle eines Scheiterns mit Brüssel sind täglich 800.000 Euro aus dem Etat des Landwirtschaftsministeriums fällig. Am Ende sind es Steurgelder, sagte eine Sprecherin vergangene Woche. Daher muss also eine Lösung her. „Das ist unstrittig“, so die Sprecherin in der vergangenen Woche. Auch wenn es „für die Landwirte nicht ganz einfach zu erreichen“ sein wird. Am Ende müssen die Bundesländer Maßnahmen für die roten Gebiete entwickeln. Denn, so assistierte das Bundesumweltministerium, Brüssel werde sicher nachfragen, wie Berlin die Vorgaben kontrollieren will. „Darauf müssen wir eine Antwort geben“.

Roland Krieg

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