Düngemittel, Saatgut und Lebensmittel
Landwirtschaft
Bundestag passt Gesetze an: Düngung, Saat und Lebensmittel
Der Bundestag hat Anpassungen und Änderungen des Düngemittel-, Saatgut- sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen.
Düngemittelgesetz
Beim Düngemittelgesetz hat die Bundesregierung am
Donnerstag eine notwendige Anpassung beschlossen. Bis 2009 ging die
Bundesregierung davon aus, dass Düngemittel, Bodenhilfsstoffe,
Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstrate nur angewandt werden dürfen, wenn sie
durch die EU-Düngemittelverordnung zugelassen sind. Die EU hingegen hat die
Rechtsauffassung, dass auch für den Bereich der Düngemittel eine gegenseitige
Anerkennung gilt, also wenn der Stoff in einem anderen land zugelassen ist. Das
gilt dann nicht nur für Düngemittel aus anderen EU-Ländern, sondern auch für
Länder wie der Türkei oder einem anderen Staat der Mitglied des Abkommens über
die Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation1) und des
Abkommens über den Europäische Wirtschaftsraum ist. Die Bundesregierung wird
das Düngemittelgesetz dergestalt ändern, dass Mittel, die in diesen Ländern
rechtmäßig vermarktet werden, damit auch in Deutschland verkehrsfähig sind.
Die Fraktion Die Linke hat mit Unterstützung von
Bündnis90/Die Grünen das einfügen des Passus für „die Fruchtbarkeit des Bodens“
hinzufügen wollen. Die Bundesregierung hat das jedoch mit dem Hinweis
abgelehnt, dass der vorliegende Text ein Ergebnis langwieriger Diskussionen mit
der EU ist, die eine derartige Änderung nicht akzeptieren würde. Der im
Gesetzentwurf verwendete Begriff „Naturhaushalt“ beinhalte bereits die
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.
Saatgutgesetz
Das Saatgutverkehrsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Saatgut und sieht bei erhaltungssaatgut spezifische Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in Verkehr gebrachten Saatgutmengen und Aufzeichnungspflichten für Erzeuger vor. Zur Präzisierung wurde eingefügt, dass Saatgut nur in bestimmten Regionen erzeugt und nur dort in Verkehr gebracht werden darf, das Inverkehrbringen von Saatgut eine Genehmigung der Behörden bedarf und welche Aufzeichnungen wie Lage der Vermehrungsflächen oder Erntezeitpunkt erfolgen müssen.
LFGB
Im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird durch die Änderung der Wörter „eine Zubereitung“ durch „ein Gemisch“ eine Angleichung an das EU-Gemeinschaftsrecht wahrgenommen, um eine mögliche Strafverfolgung bei Verstößen zu regeln.
Lesestoff:
1) Die European Free Trade Association (EFTA) war bei ihrer Gründung 1960 das wirtschaftspolitische Gegengewicht zur Europäischen Union. Gründungsländer wie Österreich, Portugal oder England sind mittlerweile der EU beigetreten. Heute besteht die „Rest-EFTA“ aus den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Island befindet sich seit 2010 in Beitrittsverhandlungen mit der EU.
VLE