Düngemittel, Saatgut und Lebensmittel

Landwirtschaft

Bundestag passt Gesetze an: Düngung, Saat und Lebensmittel

Der Bundestag hat Anpassungen und Änderungen des Düngemittel-, Saatgut- sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen.

Düngemittelgesetz

Beim Düngemittelgesetz hat die Bundesregierung am Donnerstag eine notwendige Anpassung beschlossen. Bis 2009 ging die Bundesregierung davon aus, dass Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstrate nur angewandt werden dürfen, wenn sie durch die EU-Düngemittelverordnung zugelassen sind. Die EU hingegen hat die Rechtsauffassung, dass auch für den Bereich der Düngemittel eine gegenseitige Anerkennung gilt, also wenn der Stoff in einem anderen land zugelassen ist. Das gilt dann nicht nur für Düngemittel aus anderen EU-Ländern, sondern auch für Länder wie der Türkei oder einem anderen Staat der Mitglied des Abkommens über die Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation1) und des Abkommens über den Europäische Wirtschaftsraum ist. Die Bundesregierung wird das Düngemittelgesetz dergestalt ändern, dass Mittel, die in diesen Ländern rechtmäßig vermarktet werden, damit auch in Deutschland verkehrsfähig sind.
Die Fraktion Die Linke hat mit Unterstützung von Bündnis90/Die Grünen das einfügen des Passus für „die Fruchtbarkeit des Bodens“ hinzufügen wollen. Die Bundesregierung hat das jedoch mit dem Hinweis abgelehnt, dass der vorliegende Text ein Ergebnis langwieriger Diskussionen mit der EU ist, die eine derartige Änderung nicht akzeptieren würde. Der im Gesetzentwurf verwendete Begriff „Naturhaushalt“ beinhalte bereits die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Saatgutgesetz

Das Saatgutverkehrsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Saatgut und sieht bei erhaltungssaatgut spezifische Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in Verkehr gebrachten Saatgutmengen und Aufzeichnungspflichten für Erzeuger vor. Zur Präzisierung wurde eingefügt, dass Saatgut nur in bestimmten Regionen erzeugt und nur dort in Verkehr gebracht werden darf, das Inverkehrbringen von Saatgut eine Genehmigung der Behörden bedarf und welche Aufzeichnungen wie Lage der Vermehrungsflächen oder Erntezeitpunkt erfolgen müssen.

LFGB

Im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird durch die Änderung der Wörter „eine Zubereitung“ durch „ein Gemisch“ eine Angleichung an das EU-Gemeinschaftsrecht wahrgenommen, um eine mögliche Strafverfolgung bei Verstößen zu regeln.

Lesestoff:

1) Die European Free Trade Association (EFTA) war bei ihrer Gründung 1960 das wirtschaftspolitische Gegengewicht zur Europäischen Union. Gründungsländer wie Österreich, Portugal oder England sind mittlerweile der EU beigetreten. Heute besteht die „Rest-EFTA“ aus den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Island befindet sich seit 2010 in Beitrittsverhandlungen mit der EU.

VLE

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