Düngerempfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Landwirtschaft

Empfehlungen gegen Nährstoffüberschusse

Die Stickstoffsituation an der Weser ist einer der deutlichsten Beispiele, dass zu viele Nährstoffe im System sind. Das Johann Heinrich Thünen-Institut hatte 2010 einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung vorgeschlagen [1].

Parallel arbeiten eine Bund-Länder-Gruppe an Düngungsempfehlungen, nicht nur für die Weser und hat jetzt ihren Bericht veröffentlicht.

Darin werden keine Düngerobergrenzen empfohlen, sondern die Dokumentation der Düngergaben auf betrieblicher Ebene für eine Bilanzierung nach Guter Fachlicher Praxis. Im Gegensatz zu den Niederlanden und Dänemark, die Obergrenzen eingeführt haben, sei das für einen heterogenen Flächenstaat wie Deutschland nicht praktikabel.

Wohl aber sollen die Abstandregeln zu Gewässern besser definiert werden und die Bauern sollen die Ausbringung so gestalten, dass eine Abschwemmung auf ein Nachbargrundstück vermieden wird. Flüssiger Düngung auf bewachsenen Flächen muss über einen Schleppschlauch erfolgen. Au technischer Seite müssen die Gerätezulassungen die Verteil- und Dosiergenauigkeit erfüllen und Streuer für Mineraldünger dürfen nach einer Übergangszeit nur noch mit einer Grenzstreueinrichtung verwendet werden. In der bundeseinheitlichen Düngeverordnung wird festgelegt, dass Gülle generell vier Stunden nach Ausbringung auch eingearbeitet sein muss.

Um Nährstoffüberschüsse festzustellen sollen Betriebe mit Futterbauflächen eine plausible Flächenbilanz durchführen. In Böden, die mit Phosphor gut versorgt sind, dürfe kein Nährstoffüberschuss mehr geduldet werden. Bei Nährstoffüberschreitungen soll eine Beratungspflicht eingeführt werden.

Für die Ausbringung von tierischen Düngern gibt es eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar, die auf alle organischen Düngemittel, also auch für Gärreste aus der Biogasanlage gelten sollen. Die Nitrat-Direktive der EU erlaubt unter bestimmten Bedingungen ein Überschreiten der Obergrenze (Derogation). So können niederländische Betriebe, die mehr als 70 Prozent Grünland aufweisen 250 statt 170 kg N/ha ausbringen. Die Arbeitsgruppe hat keine Fortschreibung der Derogation festgelegt, doch eine länderspezifische Regelung abgelehnt.

Lesestoff:

www.ti.bund.de à Aktuelles à Downloads „Evaluierung der Düngerverordnung – Ergebnisse und Optionen zur Weiterentwicklung“

vTI sieht Handlungsbedarf an der Weser

roRo

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