Düngeverordnung benachteiligt kleine Betriebe
Landwirtschaft
Bioland fordert Nachbesserungen in der Düngeverordnung
„Es ist absurd: Auf der einen Seite will die Bundesregierung mit der Neufassung der Düngeverordnung ein Instrument, um den wachsenden Umweltproblemen durch industrielle Tierhaltung und viele Biogasanlagen beizukommen – auf der anderen Seite führt diese Neuregelung genau zum Gegenteil: nämlich, dass kleine bäuerlich-ökologische Betriebe, die schon jetzt umweltfreundlich wirtschaften, aufgeben müssen“, kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Düngeverordnung. „Die Verordnung muss erheblich nachgebessert werden“.
Die Verordnung reiche nicht aus, um die Probleme in den Regionen mit hohen Nitratgehalten zu beseitigen. Als besonders fatal sieht der Anbauverband die Regelungen für Festmist. Während Gülle den Stockstoff sofort freigibt, setzt Festmist den Nährstoff erst nach und nach frei. Daher sei eine Sperrfrist für die Ausbringung unnötig und belasteten vor allem kleine Betriebe mit Erhöhung von Lagerkapazitäten. Zudem stehen Tierhaltungssysteme mit Festmist für eine artgerechte Tierhaltung, weil die Landwirte Stroh einstreuen, um den Mist zu binden.
Nachteile für ökologische Betriebe sieht Plagge auch durch die Begrenzung des Stickstoffs auf 170 Kilogramm je Hektar für Gemüsebetriebe, während konventionelle Betriebe „im Einsatz von chemisch hergestellten Stickstoffdünger nicht eingeschränkt werden“.
Bioland fordert die Einführung einer Hoftorbilanz für viehstarke Betriebe ab 2,0 Großvieheinheiten je Hektar und eine Stickstoffüberschussabgabe.
Lesestoff:
Die komplette Stellungnahme finden Sie unter www.bioland.de
roRo