Düngeverordnung forciert Technikwechsel

Landwirtschaft

Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzdrill?

Die Düngeverordnung ist auch Thema auf den DLG-Feldtagen auf Gut Mariaburghausen. Zwischen der EU und dem Bundeslandwirtschaftsministerium findet erneute Feinabstimmung statt, Deutschland muss sich wegen fehlender Umsetzung der Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten und auch die Wasserrahmenrichtlinie erzwingt ein Umdenken in der Nährstoffgabe von Nutzpflanzen. Schriftliche Düngeplanung, maximale Düngegaben und die Einbindung jedweder organischer Substanz stehen den Betrieben bevor. Seit Jahresanfang sind Prallteller, die den Güllestrom nach oben verteilen verboten, ab 2020 soll Gülle nur noch mit Schleppschlauch oder Schleppschuh eingearbeitet werden dürfen. Das Grünland folgt 2025. Die Bundesregierung sieht eine Länderermächtigung vor, nach der Grenzwertüberschreitungen von mehr als 40 mg Nitrat pro Liter Wasser Verschärfungen und Unterschreitungen bis 37,5 mg Nitrat pro Liter auch Erleichterungen vorgesehen sind. Mit Vorgabe der eigentlichen Düngeverordnung wird nach Dr. Matthias Wendland von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Bayern Deutschland künftig drei verschiedene Gebiete für die Düngeverordnung ausweisen. Die Liste der Maßnahmen ist derzeit noch strittig.

Schleppschuh. Etwas teurer, aber effizient

Dr. Fabian Lichti, ebenfalls von der LfL, hat einen Blick auf die künftige Technikwahl gewagt. Für die sich die Betriebe entscheiden müssen. Denn im Gesamtpaket der Minimierung von N-Verlusten, Verringerung der Ammoniakemissionen und Gewässerschonung werden die Landwirte ohne minimierende Technik nicht auskommen. Nahezu alles, was Gülle in breiter Form noch ausbringen darf, erklärte Lichti zum „Auslaufmodell“. Die Wahl neuer Ausbringungstechnik für Gülle wird nicht leicht. So liegen die Kosten beim Schleppschuh um 36 Cent je Kubikmeter über denen eines Schleppschlauches – können die Differenz aber über eine Minimierung der Mineraldüngung wieder einspielen. Hintergrund ist die schnellere N-Aufnahme durch die Pflanzen, was auch die Verluste mindert. Den schleppschuh stellte Dr. Lichti als „Allrounder“ vor. Für Spezialisten ist die direkte Einbringung der Gülle mit Hilfe der Schlitz- oder Injektionstechnik sogar noch besser. Allerdings gebe es hier Begrenzungen bei der Arbeitsbreite und Gefahr von Narbenschäden. Geräte mit Schleppschuhen sind schon bis 30 Meter Arbeitsbreite auf dem Markt, erweisen sich jedoch auf unebenem Gelände als wenig praktikabel. Entscheidend wird die betriebliche Schlagkraft im Frühjahr sein. Das LfL hat auf dem DLG-Gelände für Praktiker die verschiedenen Techniken nebeneinander aufgestellt und bietet einen ersten Einstieg in die Technik, die nach Umsetzung der Düngeverordnung zum Standard werden muss.


Scheiben-Schleppschuhkombination. Hier wird die Gülle beim Ausbringen gleich eingearbeitet

Der Schleppschlauch hat bezogen auf die Breitverteilung ein Reduktionspotenzial von 20 bis 30 des applizierten Ammonium-Stickstoffs, der Schleppschuh von 40 bis 50 Prozent, der Scheibeninjektor 60 bis 90 Prozent, wie auch das Ausbringen im Strip Till und eine Scheiben-Schleppschuhkombination.

Roland Krieg; Fotos: roRo

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