DVT: Versicherungspflicht ist keine Lösung

Landwirtschaft

Was nützt eine Versicherungspflicht für Futtermittelhersteller?

Im Rahmen des Dioxin-Aktionsplans hat der Bundesrat vergangenen Freitag die Versicherungspflicht für Futtermittelhersteller über das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beschlossen. Der Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßte das, weil sich dadurch das Haftungsrisiko der Landwirte verkleinere.

Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) hingegen glaubt, sie führe an den Problemen vorbei.

So ist das Verfahren über das Unternehmen Harles & Jentzsch, das Auslöser für den Dioxin-Aktionsplan ist, nach über zwei Jahren noch immer nicht abgeschlossen. Daher ist die Schadensregulierung blockiert, was eine Versicherungspflicht auch nicht ändern würde.

Die Auswertung des DVT im europäischen Schnellwarnsystem zu Risiken bei Futtermitteln hat in den letzten Jahren 1.800 Einträge hervorgebracht. Zu etwa 70 Prozent entfalle die Ursache auf Ausgangserzeugnisse und Rohstoffe, nicht auf Mischfutter und Vormischungen. Weil dabei ein „erheblicher Teil“ des Futters an den Mischfutterherstellern vorbeigehe, treffe die Versicherungspflicht lediglich 20 Prozent der Futtermittelkette.

Letztlich ist die Auflage für eine Versicherung eine „Inländerdiskriminierung“, da ausländische Firmen auf dem deutschen Markt nicht betroffen sind. Insellösungen widersprechen dem europäischen Binnenmarkt.

Ein Pauschalbetrag spiegele das jeweilige Risiko nur unverhältnismäßig wider. Der DVT halte für seine Mitgliedsunternehmen eine Versicherungslösung als Ergänzung zur einzelbetrieblichen Abdeckung bereit.

Der DVT wehrt sich auch gegen eine offenbar fallbezogene Versicherungslösung. Während für die Futtermittelbranche eine Haftung geregelt wird, bleibe der Lebensmittelbereich außen vor, „obwohl hier durchaus und im größeren Umfang Risiken oder Tatbestände der wirtschaftlichen Schädigung von Verbrauchern gegeben sein können“, so der DVT.

Lesestoff:

Versicherungspflicht für Futtermittelhersteller

roRo

Zurück