Eckpunkteprogramm zum Umbau der Tierhaltung

Landwirtschaft

Tierhaltung: Der nächste Schritt

Am Mittwoch hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Eckpunkte für den Umbau der Tierhaltung vorgelegt. Im Rahmen eines Bundesprogramms stehen nach Einstellung von einer Milliarde Euro in den Bundesprogramm für die Anschubfinanzierung zur Verfügung. Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern, teil das Ministerium mit. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben der Erfüllung von haltungsbezogenen Kriterien werden hier insbesondere auch Tierwohlindikatoren wie beispielsweise ein intakter Ringelschwanz berücksichtigt. Mit der Unterstützung bei den laufenden Kosten werde ein zentraler Punkt der Borchert-Kommission umgesetzt. Gefördert werden Tierhaltungen, die „deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben“ liegen.

Die Förderung teilt sich eine für Stallumbau und Stallneubau sowie für die laufenden Kosten auf.

Bei den Baumaßnahmen werden Ställe mit Platz und einem Zugang zum Außenbereich gefördert. Das kann ein Auslauf oder ein Freilandgelände sein. Die tatsächlichen Baukosten können mit 50 Prozent gefördert werden.

Bei der Förderung der laufenden Kosten sind 65 Prozent Förderung vorgesehen, die über bestehende Strukturen anerkannt und überwacht werden. „Grundsätzlich“ orienteirt sich die Förderung an der Flächenbindung. Als Maximalwert werden zwei Großvieheinheiten festgesetzt. Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden.

Weiterer Verlauf

Die Eckpunkte gehen jetzt den Bundesländern und Verbänden für eine Stellungnahme zu. Parallel startet das BMEL eine Ressortabstimmung in Berlin. Nach Notifizierung durch die EU könne die Umsetzung im Herbst 2023 beginnen.

roRo

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