Eckwerte zur Putenhaltung

Landwirtschaft

Freiwillige Branchenverpflichtung zur Putenhaltung

Am Mittwoch haben die Putenerzeuger, Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Wissenschaft, Tierschutzorganisationen, wie Provieh und der Bundesverband Tierschutz, sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) nach zwei Jahren Verhandlungen ein Eckwertepapier für die Putenerzeugung verabschiedet, dass auf freiwilliger Basis im Oktober 2013 in Kraft tritt.
„Diese Eckwerte sind ein guter Schritt in Richtung mehr Tierwohl und zeigen die Verantwortung der Putenwirtschaft für ihre Tiere“, kommentierte Werner Hilse, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel.
Kernstück des Papiers ist nach Angabe des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft das „Gesundheitskontrollprogramm, „das anhand tierbasierter Indikatoren vergleichende Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Puten ermöglicht.“ Anhand dieser Indikatoren sollen kontinuierliche Verbesserungen umgesetzt werden.
Die Eckpunkte sind nur ein erster Schritt. Thomas Storck, Vorsitzender der deutschen Putenwirtschaft: „Wir treten mit Nachdruck für die Etablierung von EU-weiten Regelungen im Rahmen der europäischen Tierschutzpolitik ein.“
Bislang gibt es keine nationalen Rechtsvorschriften für die Mastputenhaltung und der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat im Jahr 2002 nur Empfehlungen herausgegeben.

Einige Details

So müssen Tierhalter und Tierbetreuer einen Sachkundenachweis wie eine praktische Ausbildung im Agrarbereich oder ein Studium der Agrarwissenschaften oder der Tiermedizin nachweisen. Auch ein Nachweis von einer dreijährigen eigenverantwortlichen und tierschutzgerechten Putenhaltung oder die Darlegung in einem Fachgespräch gehören dazu. Angestrebt wird der Erwerb einer Sachkundebescheinigung.
Der Halter hat sicher zu stellen, dass mindestens einmal im Monat ein Tierärztlicher Bestandsbetreuer den Bestand kontrolliert. Dieser muss ein Protokoll anfertigen, dass unter anderem die Fußballengesundheit berücksichtigt.
Bei Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ist ein Mindestangebot angegeben. Stallneubauten ab dem 01. Oktober 2013 müssen mindestens drei Prozent der Stallgrundfläche einen natürlichen Lichteinfall aufweisen, so dass eine gleichmäßige Verteilung des Lichtes gegeben ist.
Verbraucher machen den Tierschutz meist an der Besatzdichte fest. Auch das regeln die Eckpunkte. In der Endphase der Mast dürfen das Lebendgewicht der Putenhennen 45 kg und das der Putenhähne 50 kg je Quadratmeter nicht überschreiten. Wird das Gesundheitskontrollprogramm verpflichtend durchgeführt, sind Aufschläge erlaubt.

Verbindliche Regeln besser

Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, ist vor allem mit der Besatzdichte unzufrieden. Es dürfen immer noch vier Tiere mit mehr als zehn Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter gehalten werden. Das Papier schreibe auch nichts über Frischluft und Auslauf vor. Besser als eine freiwillige Regelung seien verbindliche Haltungsvorgaben, wie sie bei den meisten anderen Nutztieren bereits vorhanden sind.

Lesestoff:

Die Eckpunkte 2013 finden Sie beim Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: www.zdg-online.de

Roland Krieg

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