Eckwerte zur Putenhaltung
Landwirtschaft
Freiwillige Branchenverpflichtung zur Putenhaltung
Am Mittwoch haben die Putenerzeuger, Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums,
Wissenschaft, Tierschutzorganisationen, wie Provieh und der Bundesverband
Tierschutz, sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) nach zwei Jahren
Verhandlungen ein Eckwertepapier für die Putenerzeugung verabschiedet, dass auf
freiwilliger Basis im Oktober 2013 in Kraft tritt.
„Diese Eckwerte sind ein guter Schritt in Richtung mehr
Tierwohl und zeigen die Verantwortung der Putenwirtschaft für ihre Tiere“,
kommentierte Werner Hilse, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und
Geflügel.
Kernstück des Papiers ist nach Angabe des
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft das „Gesundheitskontrollprogramm,
„das anhand tierbasierter Indikatoren vergleichende Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand
und das Wohlbefinden der Puten ermöglicht.“ Anhand dieser Indikatoren sollen kontinuierliche
Verbesserungen umgesetzt werden.
Die Eckpunkte sind nur ein erster Schritt. Thomas
Storck, Vorsitzender der deutschen Putenwirtschaft: „Wir treten mit Nachdruck für
die Etablierung von EU-weiten Regelungen im Rahmen der europäischen
Tierschutzpolitik ein.“
Bislang gibt es keine nationalen Rechtsvorschriften für
die Mastputenhaltung und der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens
zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat im Jahr 2002
nur Empfehlungen herausgegeben.
Einige Details
So müssen Tierhalter und Tierbetreuer einen
Sachkundenachweis wie eine praktische Ausbildung im Agrarbereich oder ein
Studium der Agrarwissenschaften oder der Tiermedizin nachweisen. Auch ein Nachweis
von einer dreijährigen eigenverantwortlichen und tierschutzgerechten
Putenhaltung oder die Darlegung in einem Fachgespräch gehören dazu. Angestrebt
wird der Erwerb einer Sachkundebescheinigung.
Der Halter hat sicher zu stellen, dass mindestens
einmal im Monat ein Tierärztlicher Bestandsbetreuer den Bestand kontrolliert.
Dieser muss ein Protokoll anfertigen, dass unter anderem die
Fußballengesundheit berücksichtigt.
Bei Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ist ein
Mindestangebot angegeben. Stallneubauten ab dem 01. Oktober 2013 müssen
mindestens drei Prozent der Stallgrundfläche einen natürlichen Lichteinfall
aufweisen, so dass eine gleichmäßige Verteilung des Lichtes gegeben ist.
Verbraucher machen den Tierschutz meist an der
Besatzdichte fest. Auch das regeln die Eckpunkte. In der Endphase der Mast dürfen
das Lebendgewicht der Putenhennen 45 kg und das der Putenhähne 50 kg je
Quadratmeter nicht überschreiten. Wird das Gesundheitskontrollprogramm
verpflichtend durchgeführt, sind Aufschläge erlaubt.
Verbindliche Regeln besser
Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, ist vor allem mit der Besatzdichte unzufrieden. Es dürfen immer noch vier Tiere mit mehr als zehn Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter gehalten werden. Das Papier schreibe auch nichts über Frischluft und Auslauf vor. Besser als eine freiwillige Regelung seien verbindliche Haltungsvorgaben, wie sie bei den meisten anderen Nutztieren bereits vorhanden sind.
Lesestoff:
Die Eckpunkte 2013 finden Sie beim Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: www.zdg-online.de
Roland Krieg