EEG-Streit um Datenbasis
Landwirtschaft
Biogasrat wirft DBFZ schludrige Datenbasis vor
„Schludrigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten“
wirft der Biogasrat dem Hauptgutachter des Bundesumweltministeriums, dem
Leipziger Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor. Die Vergütungsansätze
lägen rund zwei bis drei Cent je Kilowattstunde unter der Wirklichkeit, so
Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrats. Ein eigenes Gutachten kommt
auf ganz andere Kostenstrukturen. „Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen
Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der erzielbare
Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch“, sagte Schultz letzte
Woche. Die Bundesregierung habe die Zahlen des DBFZ ungeprüft übernommen. Das
DBFZ saß aber bei Erstellung des Biogasrat-Gutachten mit am Tisch.
Schultz führt auch den Biogas-Monitorbericht der
Bundesnetzagentur an, der ebenfalls auf höhere Vergütungsansätze kommt. Die
niedrigen Vergütungssätze behinderten den Ausbau der Verstromungsanlagen und
die Biogaseinspeisung.
Beim Biogasrat liegen die Investitionskosten und bei
der Bundesnetzagentur rund 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ. Dort liege
auch die Verzinsung des Gesamtkapitals mit 80-prozentiger Fremdfinanzierung mit
5,8 Prozent zu niedrig. Das DBFZ gehe zudem von einer Wärmenutzung von 80
Prozent aus, das nur in den wenigsten Fällen realisiert werden könnte. In der
Summe fehlen drei Cent Vergütung je kWh an den entstandenen Kosten.
Auch die Investitionskosten bei der Einspeisung von
Biomethan ins Erdgasnetz liege beim DBFZ
20 Prozent unter den Einschätzungen des Biogasrats. Das DBFZ gibt 6,8 ct/kWh
bei höherem Brennwert an, der Biogasrat geht von 8,2 Cent aus, die
Bundesnetzagentur sieht den tatsächlichen Marktpreis bei 8,1 Cent.
Investitionskostenansätze überhöht
Am Freitag hat das DBFZ sich gegen die erhobenen Vorwürfe gewehrt und dem Biogasrat überhöhte Investitionskostenansätze vorgeworfen, um eigene politische Ziele zu verfolgen. Die Vorwürfe des Biogasrats zielten darauf ab, Biogas im Energiemix als „einzigartig“ darzustellen. Die vom Biogasrat genannten höheren Investitionskosten seien zwar vereinzelt auf Grund des starken Zubaus und der Überhitzung des Marktes anzutreffen, aber es sei „unseriös“ daraus eine Planungsgrundlage zu machen.
Der Zinssatz von 5,8 Prozent des DBFZ beinhalte die vom Biogasrat als realistisch genannte Eigenkapitalrendite. Auch die Wärmenutzung werde vom Biogasrat unterschätzt. Die vom Biogasrat kritisierten Bezugskosten in Höhe von 6,8 ct je kWh beiziehen sich auf den Brennwert. Bezogen auf den Heizwert, so das DBFZ, liege die Vergütung bei 7,5 ct. Die höheren Werte seinen Maximalwerte, die für generelle Planungen ebenfalls nicht herangezogen werden sollten.
Lesestoff:
Die unterschiedlichen Gutachten finden sie hier: www.biogasrat.de
Den Erfahrungsbericht des DBFZ: www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_eb_2011_biomasse.pdf Berechnungsgrundlagen: http://daten.ktbl.de/biogas roRo