EEG-Streit um Datenbasis

Landwirtschaft

Biogasrat wirft DBFZ schludrige Datenbasis vor

„Schludrigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten“ wirft der Biogasrat dem Hauptgutachter des Bundesumweltministeriums, dem Leipziger Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor. Die Vergütungsansätze lägen rund zwei bis drei Cent je Kilowattstunde unter der Wirklichkeit, so Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrats. Ein eigenes Gutachten kommt auf ganz andere Kostenstrukturen. „Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der erzielbare Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch“, sagte Schultz letzte Woche. Die Bundesregierung habe die Zahlen des DBFZ ungeprüft übernommen. Das DBFZ saß aber bei Erstellung des Biogasrat-Gutachten mit am Tisch.
Schultz führt auch den Biogas-Monitorbericht der Bundesnetzagentur an, der ebenfalls auf höhere Vergütungsansätze kommt. Die niedrigen Vergütungssätze behinderten den Ausbau der Verstromungsanlagen und die Biogaseinspeisung.
Beim Biogasrat liegen die Investitionskosten und bei der Bundesnetzagentur rund 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ. Dort liege auch die Verzinsung des Gesamtkapitals mit 80-prozentiger Fremdfinanzierung mit 5,8 Prozent zu niedrig. Das DBFZ gehe zudem von einer Wärmenutzung von 80 Prozent aus, das nur in den wenigsten Fällen realisiert werden könnte. In der Summe fehlen drei Cent Vergütung je kWh an den entstandenen Kosten.
Auch die Investitionskosten bei der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz liege beim DBFZ 20 Prozent unter den Einschätzungen des Biogasrats. Das DBFZ gibt 6,8 ct/kWh bei höherem Brennwert an, der Biogasrat geht von 8,2 Cent aus, die Bundesnetzagentur sieht den tatsächlichen Marktpreis bei 8,1 Cent.

Investitionskostenansätze überhöht

Am Freitag hat das DBFZ sich gegen die erhobenen Vorwürfe gewehrt und dem Biogasrat überhöhte Investitionskostenansätze vorgeworfen, um eigene politische Ziele zu verfolgen. Die Vorwürfe des Biogasrats zielten darauf ab, Biogas im Energiemix als „einzigartig“ darzustellen. Die vom Biogasrat genannten höheren Investitionskosten seien zwar vereinzelt auf Grund des starken Zubaus und der Überhitzung des Marktes anzutreffen, aber es sei „unseriös“ daraus eine Planungsgrundlage zu machen.

Der Zinssatz von 5,8 Prozent des DBFZ beinhalte die vom Biogasrat als realistisch genannte Eigenkapitalrendite. Auch die Wärmenutzung werde vom Biogasrat unterschätzt. Die vom Biogasrat kritisierten Bezugskosten in Höhe von 6,8 ct je kWh beiziehen sich auf den Brennwert. Bezogen auf den Heizwert, so das DBFZ, liege die Vergütung bei 7,5 ct. Die höheren Werte seinen Maximalwerte, die für generelle Planungen ebenfalls nicht herangezogen werden sollten.

Lesestoff:

Die unterschiedlichen Gutachten finden sie hier: www.biogasrat.de

Den Erfahrungsbericht des DBFZ: www.erneuerbare-
energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_eb_2011_biomasse.pdf Berechnungsgrundlagen: http://daten.ktbl.de/biogas roRo

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