EFSA-Gutachten zum Tiertransport
Landwirtschaft
Wissenschaftliches Gutachten zum Tiertransport an die EU-Kommission
Insgesamt fünf Gutachten hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an die EU-Kommission übergeben. Darin werden artspezifisch Platz, Temperaturen und Zeitvorgaben angegeben, die künftig gelten können. Nach dem Sonderausschuss zum Tiertransport und vor dem Hintergrund der Strategie vom „Feld auf den Teller hat die Überarbeitung der Tierschutzvorschriften einen weiteren wichtigen Punkt erreicht.
Die wissenschaftlichen Gutachten erstrecken sich auf kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen), Einhufer (Pferde und Esel), Bovini (Rinder und Kälber), Schweine und in Transportbehältern beförderte Tiere, darunter Vögel (Hühner, Legehennen, Truthühner usw.) und Kaninchen. In den Gutachten werden die vielfältigen Auswirkungen auf das Wohlergehen von Tieren in den unterschiedlichen Phasen des Transports dargelegt, ferner die Gefahren, durch die sie potenziell hervorgerufen werden, und die tierbezogenen Indikatoren zu ihrer Beurteilung. Für alle Arten gilt, dass die Transportfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist.
Es gibt Kurzinformationen für frei transportierbare Tiere, wie Schweine, Rinder und Pferde als auch für Tiere in Käfigen, wie Geflügel und Kaninchen. „Eine gute Tierschutzpraxis verringert nicht nur unnötiges Leiden der Tiere, sondern trägt auch zur besseren Tiergesundheit bei. Dies ist angesichts der engen Verflechtungen zwischen Tierwohl, Tiergesundheit und durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten in Einklang mit dem Grundsatz „Eine Gesundheit“ (One Health)“, erklärt Guilhem de Seze von der EFSA.
Die EFSA hat quantitative Schwellenwerte für die Temperaturen festgelegt, die in einem Fahrzeug aufrechterhalten werden sollten, sowie ein Mindestplatzangebot für die Tiere. Außerdem beschreibt die EFSA die Entwicklung bzw. das Fortschreiten vielfältiger weiterer Auswirkungen auf das Wohlergehen von Tieren beim Transport im Zeitverlauf, etwa Hunger, Durst und Erschöpfung.
Am 26. September werden die Gutachten in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die Kommission will im zweiten Halbjahr 2023 einen Vorschlag für die Vorschriften aus dem Jahr 2005 vorlegen.
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