EFSA muss Einsicht in streitige Dokumente geben

Landwirtschaft

EuGH: EFSA muss alle Dokumente offen legen

Zur Erstellung eines Leitfadens hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche Dokumente einbezogen, die auch strittige Inhalte umfassten. Die britische Umweltschutzorganisation Client Earth und das Brüsseler Büro des Pesticide Action Networks (PAN) durften allerdings bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels und die Risikobewertung der Metaboliten keinen Blick auf die verschiedenen Leitlinienentwürfe und die Stellungnahmen externer Sachverständiger werfen. Da allerdings die Liste der Sachverständigen öffentlich war, dürfte auch der Inhalt nicht vorenthalten werden, argumentierten die Umweltschützer. Die EFSA hingegen wollte die Persönlichkeitsrechte der Gutachter wahren, weil es in der Vergangenheit zu individuellen Angriffen gekommen sei.

Diese Fälle allerdings bezogen sich auf die Liste von Sachverständigen, die eine enge Verbindung zur EFSA und der Industrie aufwiesen, was nicht verallgemeinert werden dürfe. Dem konnte der Europäische Gerichtshof folgen und hat die Klage auf Einblick in die vorenthaltenen Dokumente frei gegeben.

Urteil: ECLI:EU:C:2015:489

roRo

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