Eilantrag gegen Veröffentlichung Direktzahlungen

Landwirtschaft

Transparenzinitiative gerät ins Stocken

Die Bundesregierung hatte mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Veröffentlichung der Transparenzinitiative gut begonnen, kam dann ins Stocken, weil Bauern in Hessen gegen die Veröffentlichung aus Datenschutzgründen klagten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden Nägel mit Köpfen gemacht: „Mit Beschlüssen vom 21. April hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in einer Vielzahl von Verfahren dem Land Hessen aufgegeben, die bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptsache die Veröffentlichung aller Daten aller Antragsteller im Internet zu unterlassen und diese Daten auch nicht zum Zwecke der Veröffentlichung im Internet weiterzugeben.“

Transparenz kein Selbstzweck
Das Gericht ist der Auffassung, dass Transparenz kein Selbstzweck ist, sondern nur das Ergebnis einer Maßnahme sei. Die Veröffentlichung selbst führe nicht zu einer Verbesserung der Ausgabenkontrolle. Zudem verstoßen die Daten gegen den Datenschutz, da sie personalisiert sind und Hinweise auf die betrieblichen Ablauf zuließen. Ab April sollen zusätzlich Name und Wohnort in die Liste aufgenommen werden.

Historie des Rumorens
Seit der ersten Entscheidung des Gerichts rumort es beständig gegen die Veröffentlichungen. Bereits zwei Tage später meldete sich Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk: „Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden ergibt sich nun die Möglichkeit, die unverhältnismäßigen Veröffentlichungen der Agrarhilfe-Empfänger zu prüfen und auf ein vernünftiges Niveau zu bringen. Der Bund muss schnell reagieren und die EU um Nachbesserung ersuchen.“
Am 17. März teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit, dass die bisherigen Reaktionen von Bund und Länder auf das Entscheidung des Verwaltungsgerichts „schwach und unzureichend“ seien. Zur Vermeidung einer Klagewelle forderte der DBV auf, die Veröffentlichungen auszusetzen.
Am 18. März hat Bayerns Agrarminister Helmut Brunner Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gebeten, weitere Veröffentlichungen von EU-Zahlungen im Internet auszusetzen und das noch einmal mit den zuständigen EU-Stellen zu klären.
Auf der Agrarministerkonferenz Ende März in Magdeburg haben diese die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, „ob der Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden eine hinreichende Grundlage für die Aussetzung der Veröffentlichung sein kann“ und sich für keine weitere Veröffentlichungen ab dem 30. April einzusetzen.
Vor Ostern hatte das Verwaltungsgericht Aachen auf Grund einer Klage eines Landwirts die Veröffentlichungen mit einer einstweiligen Anordnung untersagt.
Kurz nach Ostern hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen die Aussage erneuert, die „Veröffentlichung von Informationen über Subventionsempfänger auszusetzen“.

Heute empfiehlt Aigner: „Aussetzen“
Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden Hessen die Aussetzung der Veröffentlichung empfohlen hat, folgte am Mittwoch auch die Empfehlung Aigners: „Vor dem Hintergrund, dass die nach EU-Recht vorgeschriebene Datenveröffentlichung von mehreren deutschen Gerichten in Eilverfahren als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz angesehen wird, halte ich es für sinnvoll, zunächst auf die Länder und die Europäische Kommission zuzugehen, um mit ihnen die neue Situation zu erörtern. Aus Gründen des Verfassungsranges, den der Datenschutz in Deutschland über alle Bundesländer hinweg genießt, werde ich mich für ein bundeseinheitliches Vorgehen einsetzen.“
Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundesgrünen, hatte im vorigen Dezember zu Herd-und-Hof.de gesagt, dass die Einführung der Zahlen nicht ausreichend seien, denn wofür das Geld gezahlt werde und wie viele Arbeitsplätze damit geschaffen werden, fehle noch.

roRo

Zurück