Eilverordnung Bienenschutz BB

Landwirtschaft

Eilverordnung Bienenschutz in BB

Am Freitag hat der Pflanzenschutzdienst des Landesamts Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) über eine Eilverordnung zum Schutz der heimischen Bienen vor der diesjährigen Aussaat von Mais informiert.

Im letzten Jahr wurden aus Bayern und Baden-Württemberg nach der Maisaussaat von benachbarten blühenden Rapsbeständen massive Bienenschäden gemeldet. Zum Schutz der Bienen hat das Bundesministerium am 12. Februar eine Eilverordnung erlassen, welche die Aussaat von gebeiztem Maissaatgut verbietet, wenn es mit den insektiziden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiasmethoxam behandelt wurde. Nach der Beizung muss das Saatgut getestet und gekennzeichnet sein. Die Aussaat ist nur bei der Verwendung geprüfter Maislegetechnik zulässig.

Der Pflanzendienst des LVLF wird die Einhaltung der Eilverordnung in Brandenburg überwachen und Kontrollen durchführen. Informationen gibt es im Internet unter www.isip.de

roRo

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