Ein Schritt in welche Gentechnikrichtung?

Landwirtschaft

EuGH erlaubt weiterhin Züchtung durch Radioaktivität

Die konventionelle Züchtung ist die heilige Kuh der Ökobranche. Neben viel Kritik an gentechnischen Veränderungen in der Pflanzenzüchtung gibt es viele sinnvolle Anwendungen, die möglich sind. So wie grüne Gentechnik in Richtung Herbizidresistenz wenig Sinn macht, können regionale und private Züchtungen Nutzpflanzen krankheitsanfälliger machen. Noch schwieriger wird es, wenn neue Züchtungsmethoden des Genom Editing eine Nutzpflanze so verändern,  wie sie auch in der Natur entstehen kann und beide nicht mehr zu unterscheiden sind.

Die meisten Konsumenten vergessen dabei, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil aus dem Jahr 2018 das neue Genom Editing unter das alte Gentechnikgesetz der Freisetzungsrichtline 2001/18/EG gestellt hat, aber die Züchtung durch chemische und ionisierende Strahlung, die seit vielen Jahrzehnten üblich sind und Hunderte von Nutzpflanzen in die Welt gebracht haben, weiterhin als Ausnahme definierte.

Dagegen hatten französische Landwirte der Confédération paysanne zusammen mit acht Umweltverbänden beim französischen Staatsrat geklagt, der sich beim EuGH rückversichert hat. Der EuGH sprach am 07. Februar ein klares Urteil mit sehr undeutlichen Worten aus.

„Organismen, die durch die In-vitro-Anwendung eines Verfahrens oder einer Methode der Mutagenese gewonnen werden, das bzw. die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen in vivo angewandt wurde und in Bezug auf diese Anwendungen seit langem als sicher gilt, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.“ Die chemische und ionisierende Verfahren können sowohl in vivo als auch in vitro durchgeführt werden. Schon im Urteil von 2018 hatte der Gerichtshof die beiden Verfahren als sicher beschrieben.

Der Blick auf die Vorabentscheidung sollte nicht nur auf die chemische und ionisierende Relevanz fallen, sondern auch Begründung einbeziehen. Demnach sind die Kriterien für die Ausnahme im Gentechnikgesetz eng mit dem Vorsorgeprinzip für die menschliche Gesundheit und Umwelt vereinbar, weil die Methoden herkömmlich weit angewandt und seit langem als sicher gelten. Eine Risikobewertung muss aber weiterhin erfolgen.

Jetzt dürfen Rechtsanwälte prüfen, ob das Gesetz auch für neue Techniken, wie das Genom Editing, gelten darf.

Roland Krieg

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