Einigung bei AMG-Novelle

Landwirtschaft

Bund und Länder finden Kompromiss beim Arzneimittelgesetz

Heute steht die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) auf dem Stundenplan des Vermittlungsausschusses im Bundesrat. Doch eine Einigung wurde schon am Dienstag verkündet.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und Nordrhein-Westfalen haben im Vorfeld eine Kompromissformel moderiert, die heute beschlossen werden kann. Zustimmung im Bundesrat und Bundestag vorausgesetzt, kann die 16. Novelle des AMG 2014 in Kraft treten.

Es werde ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich geben. Daran schließt sich ein System von Prüf- und Handlungsverpflichtungen der Tierhalter an. Dadurch soll der Antibiotikaeinsatz reduziert werden. Zur Umsetzung sollen die Länder Anordnungsbefugnisse erhalten, die sich auch auf die Tierhaltung selbst beziehen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.

Für Bündnis 90 / Die Grünen ist die Grundlage für eine Erfassung des Antibiotikaverbrauches gelegt. Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Partei sieht in der Möglichkeit die Betriebserlaubnis zu entziehen, wirksame Reduktionsmaßnahmen.

Allerdings sind die umfangreichen Änderungen, die das Gesetz in den Vermittlungsausschuss gebracht haben, nicht alle realisiert worden. So ist der Aufzuchtbereich, und damit nicht die ganze Lebensspanne eines Nutztieres, nicht erfasst. Auch die Aquakultur fällt nicht unter diese AMG-Novelle.

Weitere Aufgaben bei einer Regierungsbeteiligung ab September hat Ostendorff ebenfalls notiert: Es fehlt die Vorschrift, einen Krankenstall einzurichten, die Rabatte für die Abnahme großer Antibiotika-Mengen ist noch nicht eingeschränkt und die verbindliche Anwendung der Tierärztlichen Leitlinien wird noch nicht gesetzlich geregelt.

roRo

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