Einigung bei der GAP erzielt

Landwirtschaft

Erfolgreicher Trilog zur GAP

Das Verhandlungsdreigestirn Kommission, Rat und Europaparlament hat sich am Freitag auf eine vorläufige Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Der Agrarrat berät heute über die formelle Zustimmung, im Parlament haben bislang nur die Grünen ihre Zusage abgelehnt.

Dem „pünktlichen“ Start der GAP 2020 zu Beginn des Jahres 2023 steht also kaum noch etwas im Wege, auch wenn der Kommissions-Vizepräsident Franz Timmermans sich mehr gewünscht hätte.

Gerechter

Erstmals wird die GAP Bestimmungen zur sozialen Konditionalität enthalten, was bedeutet, dass die Begünstigten Elemente des europäischen Sozial- und Arbeitsrechts einhalten müssen, um GAP-Mittel zu erhalten. Zwei Jahre lang können die Länder das neue Mittel ausprobieren, ab 2025 wird es Pflicht und führt bei Nichteinhaltung zu Kürzungen.

Die Umverteilung der Einkommensstützung wird obligatorisch. Die Mitgliedstaaten verteilen mindestens zehn Prozent zugunsten kleinerer Betriebe um, und müssen in ihrem Strategieplan ihre diesbezügliche Vorgehensweise beschreiben. Wem das zu viel ist, der kann eine Degression und Kappung der Direktzahlungen einführen.

Die Unterstützung für Junglandwirte (Landwirte bis 40 Jahre) im Rahmen der GAP wird einen neuen obligatorischen Mindestsatz von drei Prozent des Einkommensstützungsbudgets der Mitgliedstaaten vorsehen. Dazu könnten Einkommensstützung, Investitions- oder Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte gehören.

Grüner

Kohärenz mit dem europäischen Grünen Deal: Die neue GAP wird die Umwelt- und Klimavorschriften der EU vollumfänglich integrieren. Die GAP-Strategiepläne werden zu den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie beitragen und aktualisiert werden, um den Änderungen der Klima- und Umweltvorschriften des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.

Konditionalität: Die Mindestanforderungen, die die Begünstigten der GAP erfüllen müssen, um Unterstützung zu erhalten, sind nun höher gesteckt. So werden beispielsweise in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens vier Prozent der Ackerflächen der biologischen Vielfalt und nichtproduktiven Elementen gewidmet, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Satz mittels der Unterstützung aus Öko-Regelungen auf sieben Prozent anzuheben. Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen, können Betriebe den Anteil auf drei Prozent senken.Alle Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt.für eine Anbaudiversifizierung ist eine verplichtende Fruchtfolge, wie vor allem aus den osteuropäischen Ländern gewünscht, vom Tisch.

Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet sein, Öko-Regelungen anzubieten. Mit diesem neuen freiwilligen Instrument werden Landwirtinnen und Landwirte für die Umsetzung (ökologische Landwirtschaft, Agrarökologie, integrierter Pflanzenschutz usw.) sowie für die Verbesserungen des Tierschutzes belohnt. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 Prozent ihres Einkommensstützungsbudgets für Öko-Regelungen bereitstellen, insgesamt 48 MilliardenEuro der Mittel für Direktzahlungen.

Mindestens 35 Prozent der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Agrarumweltverpflichtungen zugewiesen, die Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen fördern.

Der GAP-Haushalt muss einen erheblichen Teil der Gesamtausgaben der Union für den Klimaschutz ausmachen. Um eine realistische und robuste Berechnung zu gewährleisten, wird die Kommission bis 2025 einen neuen, differenzierten Ansatz vorschlagen, der über die bestehenden Methoden hinausgeht.

Flexibler

Darüber hinaus konzentriert sich die neue GAP auf Leistung, und zwar durch einfachere Vorschriften auf EU-Ebene, einen jährlichen Leistungsbericht, den die Mitgliedstaaten der Kommission ab 2024 vorlegen müssen, und der durch eine jährliche Überprüfungssitzung ergänzt wird. Die Kommission wird die Leistung der GAP-Strategiepläne 2025 und 2027 überprüfen und erforderlichenfalls die Mitgliedstaaten auffordern, Maßnahmen zu ergreifen und eine Reihe gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der GAP und zur Bewertung der Leistung der GAP-Strategiepläne.

Landwirte

Die Ausrichtung auf den Markt bleibt weiterhin im Fokus der GAP, aber die Landwirte bekommen mehr Möglichkeiten durch Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht ihre Marktposition zu stärken.

Nach der Billigung des Rates heute muss das Europaparlament noch förmlich zustimmen. Damit wird erst im November gerechnet. Die Vorlagen müssen in alle Sprachen übersetzt werden. Zum Jahresende wird Deutschland die bereits verabschiedete Grundfrom für die nationale Umsetzung in den noch offenen Stellen die genauen Prozentzahlen einsetzen und bis Ende 2021 nach Brüssel leiten. Die Kommission notifiziert die Pläne im Jahr 2022.

Roland Krieg

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