Einigung beim Düngerecht

Landwirtschaft

Bundestag könnte Ende Januar Düngegesetz beschließen

„Wir haben beim Düngerecht endlich einen Durchbruch erzielt. Dieser trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift! Mit dem Ergebnis von heute schaffen wir für unsere Landwirtschaftsbetriebe endlich Rechtssicherheit, ohne dabei die Belange der Umwelt zu vernachlässigen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus aus Mecklenburg Vorpommern.

Ein großer Erfolg ist, dass viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe ab 2018 die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen bestehen für kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung. „Ab 2023 werden zudem alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Nun bekommen wir endlich eine ehrliche Nährstoffbilanzierung und setzen damit schließlich unsere Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dies haben wir nur unserer Beharrlichkeit gegenüber unserem Koalitionspartner zu verdanken“, unterstrich Dr. Priesmeier.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat zugesichert, bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen, der die heutigen Ergebnisse berücksichtigt. Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen. „Der Bundeslandwirtschaftsminister ist jetzt in der Pflicht, nächste Woche zu liefern. Auch vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof muss nun zügig, aber auch gründlich, im Bundeslandwirtschaftsministerium gearbeitet werden. Mit dem heutigen Kompromiss verbinden wir die Hoffnung, dass wir der EU ein großes Stück entgegen gekommen sind und sie von einer Weiterverfolgung der Klage und damit eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe abwenden können“, hoben die SPD-Politiker Till Backhaus und Wilhelm Preismeier hervor.

LM MV / roRo

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