Eintagsküken ungerechtfertigt getötet?

Landwirtschaft

Niedersachsen prüft Brütereien nach Geflügelpestausbruch

Beim Ausbruch der Geflügelpest sind mit Sperr- und Beobachtungsbezirl sowie Keulung des Bestandes klare Richtlinien nach der EU-Geflügelpestveroordnung 2005/94/EG vorgegeben. Der Erreger allerdings kann in Eier nicht eindringen, weswegen diese und Eintaksküken gesund sind. Dennoch wurden Eier und Eintagsküken in die Tierkörperbeseitigunsganlage gebracht, weil Exportware wegen Importstopp nicht angenommen wurde und in deutschen Ställen kein Platz für die Eintagsküken gefunden werden konnte. Und das, obwohl das niedersächsische Landwirtschaftsministerium versuchte Bruteier und Eintagsküken in Absprache mit Behörden in andere Bundesländer oder andere Nachbarländer zu verkaufen.

Auf Anfrage der Opposition hat das Landwirtschaftsministerium jetzt genaue Zahlen veröffentlicht. Im Jahr 2016 wurden 259.824 Putenküken und in diesem Jahr 297.947 Putenküken getötet. Nach einer EU-Sitzung dürfen trotz Geflügelpestgeschehens Eier innergemeinschaftlich noch immer vermarktet werden. Das gilt auch für eine Brüterei in einem Sperrbezirk, deren Eier weder aus dem Sperrbezirk noch aus einem Beobachtungegebiet stammen und nicht mit Eiern aus dem Sperrbezirk in Berührung kamen. Dazu wurden Absatzmärkte indentifiziert und die Brütereien haben ihre Tätigkeit in andere Regionen verlagert.

Die bekannt gewordenen Tötungen in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg-Land werden jetzt von Veterinärbehörden noch einmal geprüft, ob nicht gerechtfertigte Tötungen statt gefunden haben. Dann würden Ordnungswidrigkeiten eingeleitet oder der Staatsanwalt informiert.

Roland Krieg

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