Elektronische Rinderkennzeichnung

Landwirtschaft

Per Chip bessere Rückverfolgbarkeit

Um die Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern und die Tiergesundheit besser zu schützen hat die EU-Kommission am Dienstag den Vorschlag angenommen, eine elektronische Kennzeichnung für Rinder (EID) einzuführen. Zu privaten Zwecken wird das in vielen Betrieben gemacht. Pflicht ist die Ohrmarke in beiden Ohren.

Viele Vorteile

Eine breitere Umsetzung von EID beschleunige die Rückverfolgbarkeit, mache sie präziser und helfe den Landwirten durch Vereinfachung den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die EU betont, dass die Maßnahme freiwillig ist. Die Mitgliedsländer haben die Möglichkeit, verbindliche nationale Regeln einzuführen.
Bislang müssen in beiden Ohren Marken eingesetzt werden, die das Tier eindeutig identifizieren, das EU-Land, das Bundesland und den Betrieb mit Ziffern beschreiben. Zusätzlich muss jeder Betrieb und Händler in einem Register verzeichnet sein, die Tiere haben Tierpässe und auf nationaler Ebene gibt es eine elektronische Datenbank.
Die BSE-Krise hat bei den Rindern zu einer Nachverfolgbarkeit geführt, die im Wesentlichen für Veterinärzwecke genutzt wird, aber Verbrauchern genauso zu Gute kommt. Grundlage ist die EU-Verordnung EG 1760/2000.
Alle Geburten, Todesfälle und Verkäufe müssen derzeit manuell registriert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewähren. Die Einträge werden in der elektronischen Datenbank zusammengeführt. Die neue elektronische Kennzeichnung soll den Verwaltungsaufwand spürbar eindämmen und die Meldungen digital übermitteln. Das spare nach Ansicht der EU Arbeitszeit und Kosten. Wer das System zudem fehlerhaft bedient, dem drohten Abzüge bei den Direktzahlungen. Dieses Risiko soll ebenso kleiner werden.
Für Pferde, Esel, Schafe und Ziegen gilt die EID bereits. Die Erweiterung würde Rinder, Bisons und Wasserbüffel erfassen.

Roland Krieg; Foto: roRo

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