Elektronische Rinderkennzeichnung
Landwirtschaft
Per Chip bessere Rückverfolgbarkeit
Um die Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern und die Tiergesundheit besser zu schützen hat die EU-Kommission am Dienstag den Vorschlag angenommen, eine elektronische Kennzeichnung für Rinder (EID) einzuführen. Zu privaten Zwecken wird das in vielen Betrieben gemacht. Pflicht ist die Ohrmarke in beiden Ohren.
Viele Vorteile
Eine breitere Umsetzung von EID beschleunige die
Rückverfolgbarkeit, mache sie präziser und helfe den Landwirten durch
Vereinfachung den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die EU betont, dass die
Maßnahme freiwillig ist. Die Mitgliedsländer haben die Möglichkeit,
verbindliche nationale Regeln einzuführen.
Bislang müssen in beiden Ohren Marken eingesetzt
werden, die das Tier eindeutig identifizieren, das EU-Land, das Bundesland und
den Betrieb mit Ziffern beschreiben. Zusätzlich muss jeder Betrieb und Händler
in einem Register verzeichnet sein, die Tiere haben Tierpässe und auf
nationaler Ebene gibt es eine elektronische Datenbank.
Die BSE-Krise hat bei den Rindern zu einer
Nachverfolgbarkeit geführt, die im Wesentlichen für Veterinärzwecke genutzt
wird, aber Verbrauchern genauso zu Gute kommt. Grundlage ist die EU-Verordnung
EG 1760/2000.
Alle Geburten, Todesfälle und Verkäufe müssen derzeit
manuell registriert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewähren. Die Einträge
werden in der elektronischen Datenbank zusammengeführt. Die neue elektronische
Kennzeichnung soll den Verwaltungsaufwand spürbar eindämmen und die Meldungen
digital übermitteln. Das spare nach Ansicht der EU Arbeitszeit und Kosten. Wer
das System zudem fehlerhaft bedient, dem drohten Abzüge bei den
Direktzahlungen. Dieses Risiko soll ebenso kleiner werden.
Für Pferde, Esel, Schafe und Ziegen gilt die EID
bereits. Die Erweiterung würde Rinder, Bisons und Wasserbüffel erfassen.
Roland Krieg; Foto: roRo