Ende des Kükentötens
Landwirtschaft
Gesetzentwurf für männliche Küken aus Legelinien vorgestellt
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwoch den Gesetzentwurf gegen das Kükentöten vorgestellt. Männliche Küken aus Legelinien, weil sie keine Masteigenschaften aufweisen, als Eintagsküken getötet.
Mittlerweile stehen den Betrieben– neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung. Diese Verfahren wurden vom Bundesministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert. Das ist eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes. Dabei arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Das so genannte „endokrinologische Verfahren“ wird in einigen Betrieben in der Praxis angewandt. Die Eier werden hierbei etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird aus jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere, also der Embryo, berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt. Das männliche Küken wird dann nicht weiter ausgebrütet.
Beim „Zweinutzungshuhn“-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt.
Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.
Frankreich und die Schweiz
Frankreich habe ebenfalls signalisiert, aus dem Kükentöten aussteigen zu wollen. Wenn die Geschlechtsbestimmung im Ei ethisch vertretbar und eine nachhaltige Lösung sei, wollen auch die Schweizer Eierproduzenten (GalloSuisse) aussteigen. In der Schweiz steht neben der Hormonanalyse auch die Hyperspektrale Bildanalyse am 13. Bruttag zur Verfügung. Die zentrale Frage der Schweizer lautet: Wann beginnt ein Hühnerleben. Die schweizer wollen bei Messungenauigkeiten eine Bruderhahnmast durchführen. Diese ist aber nach „GalloSuisse“ ökonomisch nachteilig. Diesen Herbst wollen die Schweizer im Laden testen, ob die Kunden das Seleggt-Verfahren annehmen.
Systemfrage bleibt
Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund begrüßt den Gesetzentwurf, wenn er auch aus seiner Sicht überfällig erscheint. Die Frist bis Ende 2021 ist ihm zu lang. Allerdings sei das Küken schon empfindungsfähig, weswegen die Tötung weiterhin unethisch bleibt. Die einzige Methode, die sowohl das Kükentöten verhindern als auch die zuchtbedingten Probleme der Legehennen lösten könnte, wäre die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn. Die Hennen dieser Zuchtrichtungen legen etwas weniger Eier als hochspezialisierte Legehybriden, doch dafür können die Hähne etwas rentabler gemästet werden.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, bezieht sich auf das Bundesverwaltungsgericht, dass im vergangenen Jahr Unwirtschaftlichkeit kein vernünftiger Grund für das Kükentöten ist. Auch Tackmann spricht für den Bruderhahn oder das Zweinutzungshuhn aus.
ZDG fordert ehrliche Diskussion
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft fühlt sich falsch verstanden. ZDG-Präsident Hans-Otto Ripke sagte, die Branche investiere seit 15 Jahren in die Geschlechtsbestimmung im Ei, züchte Zweinutzungshühner und schaffe Mastplätze für die Bruderhähne. „Wir als deutsche Geflügelwirtschaft wollen den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen“, erklärte Ripke. Allerdings sei die Frist bis Ende 2023 zu knapp bemessen. Bis dahin bleibt die Beendigung des Brutvorgangs nach dem 6. Bruttag erlaubt. Derzeit gebe es jedoch kein einziges Verfahren, dass vor dem 7. Bruttag praxisreif ist. In der Öffentlichkeit dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die kurzfristige Lösung bis Ende 2021 unproblematisch sei. Zudem eröffne ein rein nationales Gesetz den Brütereien aus den Niederlande und Polen, preiswertere Eier nach Deutschland zu exportieren.
Roland Krieg
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