Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau
Landwirtschaft
Neues Förderprogramm Energieeffizienz ab dem 01. November
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt: Von einem betrieblichen Energieeinsparprogramm zu einem energiebezogenen CO2-Einsparprogramm. Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO2-Emmissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch regenerative Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.
Anträge auf Beratungsförderung können ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter gestellt werden können. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus und zum Förderbereich Wissenstransfer auch die entsprechenden Einrichtungen.
Bis zu 40 Prozent Förderung sind möglich. Neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können auch die Modernisierung bestehender Anlagen und die Errichtung von Neuanlagen zur Vermeidung von CO2 bezuschusst werden.
Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Zugleich wurde die Mittelausstattung deutlich erhöht: In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.
Lesestoff:
Hier finden Landwirte auch ein Sachverständigenregister für die Auswahl an Beratern (rechte Seite – Navigation): www.ble.de/energieeffizienz
roRo