Englische Enten mit Geflügelpest bestätigt
Landwirtschaft
Enten in Yorkshire haben Geflügelpest
Nach Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden hat das Internationale Tiergesundheitsamt in Dublin am Montag bestätigt, dass auch britische Enten in Yorkshire mit einem Geflügelpestvirus befallen sind. Bislang offiziell ist nur die H-Gruppe der Hämagglutinine „5“ bestätigt. Der Neuraminidasen-Hemmer fehlt noch. Das britische Landwirtschaftsministerium bestätigt allerdings, dass es nicht „N1“ ist, was für die Menschen wesentlich gefährlicher wäre.
Betroffen ist eine Herde von 6.000 Enten im Alter von 60 Wochen, von denen einige klinische Symptome und eine geringere Eierleistung aufzeigten. 338 Enten waren bei Feststellung am 14. November tot. Nach Aussage von Gary Ford vom britischen Bauernverband ist das der erste Ausbruch seit 2008.
Sperr- und Beobachtungsbezirk wurden eingerichtet. Die Engländer prüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen den Fällen in Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden gibt. Einen Hinweis auf einen direkten Bezug gibt es nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht. Wildvögel scheinen das Virus verbreitet zu haben. Es gebe zwar keine Vogelzuggruppe zwischen Südkorea, wo das Virus verbreitet ist, und Westeuropa, aber Seen in Russland, an denen sich verschiedene Vogelpopulationen treffen.
Schutzvorschriften einhalten
Angesichts der zeitlich nahe beieinander liegenden Ereignissen hat am Abend Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt an die Geflügelhalter appelliert, die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten. „Durch die professionelle und schnelle Reaktion aller Verantwortlichen konnte bislang eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden“, sagte er. Da noch immer nicht geklärt ist, wie das Virus nach Europa gekommen ist, ist auch seine Verbreitung noch nicht aufgeklärt. „Daher ist es umso wichtiger, dass die Geflügelhalter ihrer Verantwortung für Tiere und Menschen in hohem Maße gerecht werden und penibel auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten.“
Grundlage dafür ist die Geflügelpest-Verordnung aus dem Jahr 2013:
Hierbei folgen die Bekämpfungsmaßnahmen den allgemeinen Prinzipien der Tierseuchenbekämpfung. Wichtig in der jetzigen Situation ist die Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen innerhalb von 24 Stunden. Um eine Verbreitung zu verhindern spielt die Schutzkleidung eine wesentliche Rolle. Der Besitzer des Geflügels hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren; Einwegkleidung hat er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist die Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen. Hier sind beispielsweise die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion oder die Schadnagerbekämpfung zu nennen.
Die Biosicherheit steht ganz oben auf der Agenda. Wildvögel scheinen das Virus verbreitet zu haben. Daher soll das Geflügel auch bei Kleinsthaltungen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.
Roland Krieg