Entwurf für Direktzahlungen vorgelegt

Landwirtschaft

Bundeskabinett legt Gesetzentwurf für Direktzahlungen vor

Die nationale Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nimmt langsam Gestalt an. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen vorgelegt. Der neue Landwirtschaftsminister Christian Schmidt ist zufrieden, weil das Gesetz den Bauern echte „Zukunftsperspektiven“ biete. Und: „Wir sorgen für eine nachhaltige Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen. Das neue Gesetz für die Direktzahlungen schafft praktikable Regelungen und ist damit ein echter Mehrwert für die Umwelt.“ Gleichzeitig würden die großen Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten behalten.

Im Überblick

4,5 Prozent der Direktzahlungen werden als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Räume in der zweiten Säule bereit gestellt. Jährlich stehen den Ländern in der neuen Förderperiode damit 229 Millionen Euro für Grünlandstandorte, Rauhfutterprämie, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzleistungen und artgerechte Haltung zur Verfügung. Mit der Summe werden die Kürzungen der ELER-Mittel überkompensiert.

Ab 2017 werden in drei Schritten die regionalen Unterschiede zwischen den Direktzahlungen abgebaut. Dann erhalten die Betriebe einen einheitlichen Wert je Hektar. Konkret werden die Zahlungen, dessen Höhe sich auf Werte zwischen 154 und 191 Euro belaufen, auf 175 Euro angeglichen. Bei ab 2015 neu eingeführten Direktzahlungen wird gleich ein einheitlicher Wert gezahlt.

Die drei Greening-Maßnahmen Grünland, Fruchtfolgen und ökologische Vorrangflächen werden umgesetzt. Aber: In Natura 2000 – Gebieten wird besonders wertvolles Grünland mit einem Umwandlungs- und Pflugverbot besonders geschützt. Details dazu werden noch genauer geregelt.

Die ökologischen Vorrangflächen werden im „besonderen Interesse“ des Umweltschutzes genutzt. Hecken und Pufferstreifen zu Gewässern gehören dazu. Es dürfen aber auch Eiweißpflanzen für die heimische Futterproduktion angebaut werden. Die Bewirtschaftung dieser Flächen wird flexibel ausgelegt und durch EU-rechtlich zulässige Flächenkategorien umgesetzt. Die unterschiedliche ökologische Wertigkeit wird mit einem Gewichtungsfaktor festgelegt, der durch die EU noch bestimmt wird. Das bedeutet, dass eine größere Fläche mit Leguminosen angebaut werden muss, um mit einer kleinen Fläche nicht genutzter ökologischer Vorrangfläche verglichen werden zu können. Der Gesetzentwurf sieht für Zwischenfrüchte den Gewichtungsfaktor 0,3 vor.

Schmidt verteidigt die Entscheidung, weil Deutschland „mit seinen guten Ackerflächen und geeigneten klimatischen Bedingungen in der Pflicht“ stehe „seinen Beitrag zur Ernährung der Menschen zu leisten“. „Pauschale Flächenstilllegungen“ würden der globalen Ernährungslage nicht gerecht.

Das Kabinett beschloss die Einführung der Förderung der ersten Hektare und Junglandwirte als Ausgleich für die nicht durchgeführte Kappung und Kürzung der Direktzahlungen.

Schlag in die Gesichter

Ein besonderer Kniff der Gesetzesvorlage besteht darin, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig ist. Damit wird die Ländermehrheit der grünen Minister umgangen. Denen dürfte die Erlaubnis von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf der ökologischen Vorrangfläche sauer aufstoßen und Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, hat schon Widerstand im parlamentarischen Verfahren angekündigt.

Dünger und Pflanzenschutzmittel haben nach Aussage von Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), dort nichts zu suchen: „Die nationale Umsetzung der Europäischen Agrarreform ist vom Scheitern bedroht. Ökologische Vorrangflächen haben die Aufgabe der Natur Vorrang zu gewähren. Pestizide sind dafür gemacht, genau das zu verhindern.“ Der Gesetzentwurf „aus dem Haus Schmidt“ treibe die europäische Landwirtschaft in die Industrialisierung.

Als „Schlag ins Gesicht“ hatte Niedersachsens Bauernpräsident Werner Hilse bereits in der letzte Woche die Pläne bezeichnet. Es geht dabei um das pauschale Umbruchverbot bei den Grünlandflächen in Natura 2000-Gebieten. Die Grünlandnutzung sei bei der Meldung dieser Flächen nicht untersagt worden. Das Pflugverbot nehme den Landwirten die Möglichkeit zum Flächentausch mit Ackerbaubetrieben und die Erneuerung des Grünlandes mit neuen und höherwertigen Grassorten.

Das sieht auch Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes so. Während die EU Mitgliedsstaaten verpflichtet, besonders umweltsensibles Dauergrünland in den Natura 2000-Gebeiten zu identifizieren, würde der deutsche Gesetzesentwurf das gesamte Grünland als umweltsensibel einstufen. Landwirte in den betroffenen Gebieten würden weiter benachteiligt, so Krüsken weiter.

Roland Krieg

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