Entwurf Hochwasserschutzgesetz zwei

Landwirtschaft

Zehn Prozent Deutschlands sind Überschwemmungs- und Risikogebiete

Dieses Jahr hat gezeigt, dass es nicht nur Oder und Elbe sind, die beim Übertreten ihrer Ufer große Schäden anrichten. Simbach in Bayern und Braunfels in Baden-Württemberg wurden vor nicht ganz vier Monaten mit Schlamm und Geröll durchflutet. Autos wurden weggespült und Wohnungen standen unter Wasser. „Die aktuellen Ereignisse zeigen: Wir brauchen ein Starkregenmanagement“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am Mittwoch im Bundeskabinett bei der Vorstellung ihres Entwurfes. Mit einem „Hochwasserschutzgesetz zwei“ will sie die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen ohne Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschleunigen. Nach Angaben des Ministeriums sind 4,9 Prozent der Fläche Deutschlands als Überschwemmungs- und weitere 5,9 Prozent Risikogebiet anzusehen. Im Überschwemmungsgebiet leben rund 1,6 Millionen, im Risikogebiet 6,1 Millionen Menschen.

Gerade die Beispiele aus diesem Sommer haben zu einer erweiterten Planung geführt. Hendricks: „In Zukunft wollen wir gezielt dort ansetzen, wo Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt.“

Heizölanlagen

Sie machen zu 70 Prozent die Gebäudeschäden bei Hochwasser aus und werden Verboten, oder müssen hochwassersicher nachgerüstet werden. Der Schaden entsteht durch das Eindringen des Öls in das Mauerwerk, das komplett saniert oder abgerissen werden muss. Neue Anlagen dürfen in den ausgewiesenen Gebieten weder von Privatpersonen noch von Unternehmen neu gebaut werden. Für die Umrüstung haben die Anlagenbesitzer 15 Jahre Zeit.

Hochwasserentstehungsgebiete

In dieser neuen Kategorie von Flächen sind der Bau von Straßen oder großflächige Versiegelungen genehmigungspflichtig. Das Umweltministerium koordiniert die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzes, der Sonderrahmenplan wird beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelt. „Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt“, betonte Hendricks. „Je mehr wir asphaltieren, bebauen und bepflastern, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen.“

Überschwemmungsgebiete

Gemeinden dürfen in der Regel in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten keine Baugebiete mehr ausweisen. Auch Mauern und Wälle, die den Wasserabfluss behindern und nicht zu Deichanlagen gehören sind verboten. Auch die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist in solchen Gebieten nicht mehr erlaubt.

Das Hochwasserschutzgesetz II soll das bisherige Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern mit einem Umfang von 5,5 Milliarden Euro flankieren

Lesestoff:

Hochwasserschutz beginnt im Kopf: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/nationales-hochwasserschutzprogramm.html

Bund hilft Ländern beim Hochwasserschutz https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/deutschland-nach-flusslandschaften.html

Roland Krieg

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