EP votiert für Gemeinsame Fischereipolitik
Landwirtschaft
EP nimmt Kommissionsvorschlag zur Fischereipolitik an
Am Mittwoch hat das Europaparlament den Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP – KOM(2011) 417) angenommen. Jetzt muss der europäische Rat noch zustimmen.
Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, begrüßt das Votum. Im Mittelpunkt der GFP stehen ein Rückwurfverbot mit eindeutig festgelegten Fristen und die Umstellung der Fischerei auf einen höchstmöglichen Dauerertrag zur Schonung von Beständen ab 2015. Die EU-Fischereiflotten sollen mit der neuen GFP auf eine tragfähige Größe gestellt werden und die Aquakultur wird gefördert. Derzeit gelten 80 Prozent der Mittelmeer- und 47 Prozent der Atlantikbestände als überfischt.
Was geändert wird
Mehrjährige Bewirtschaftungspläne sollen nicht mehr nur für einzelne Fischarten, sondern für ganze Fischereien gelten. Für Bestände, die keine Bewirtschaftungspläne haben, setzt der EU-Rat Fangmöglichkeiten und Erhaltungsmaßnahmen fest.
Rückwürfe umfassen über alle Fischbestände hinweg durchschnittlich 23 Prozent des Fangs. Zur Kontrolle der Rückwürfe müssen Fischer den ganzen Fang anlanden und eine vollständige Dokumentation der Fang- und Verarbeitungstätigkeiten gewährleisten.
Fischer, die mit Schiffen größer als 12 Meter Länge unterwegs sind können ab 2014 übertragbare Fischereikonzessionen erwerben. Das soll den Fischern eine langfristige Perspektive geben und Überkapazitäten abzubauen. Rat und Parlament werden jedoch noch weitere Alternativen zum Quoten- und Flottenmanagement prüfen.
Die so genannte handwerkliche Fischerei wird weiterhin bis 2022 geschützt. Gerade die Küstenfischerei ist für das soziale Gefüge und kulturelle Identität der Küstenregionen von Bedeutung. Sie stellt zwar einen Anteil von 77 Prozent der EU-Gesamtflotte, macht aber nur acht Prozent der Schiffstonnage und 32 Prozent der Motorleistung aus. Zum Schutz dürfen die Mitgliedsländer die küstennahe Fischerei innerhalb von 12 Seemeilen weiterhin beschränken.
Die Aquakultur soll für die Versorgung der EU-Bürger mit Fisch gefördert werden. Bis 2014 sollen die Mitgliedsstaaten nationale Strategiepläne entwerfen, wie Verwaltungshürden beseitigt werden können. Außerdem sollen ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards aufgestellt werden. Es wird einen Beirat für die Aquakultur geben, denn nationale Strategien werden Einfluss auf die Nachbarländer haben.
Die Fischerei bekommt eine neue Marktpolitik. So soll nicht nur eine gemeinsame Marktorganisation die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fischindustrie stärken, es werden auch die Interventionsregeln geändert. Öffentliche Gelder sollen nicht mehr für die Beseitigung von Fisch verausgabt werden. Die Intervention wird durch eine einfache Lagerregelung ersetzt. Damit können Erzeugerorganisationen Fischerzeugnisse aufkaufen, wenn der Preis eine bestimmte Schwelle unterschreitet, um den Preis zu stabilisieren. Um Verbraucher besser zu informieren soll eine Pflichtkennzeichnung eingeführt werden, ob der Fisch aus der Fischerei oder Aquakultur stammt. Weitere Angaben bleiben freiwillig.
Die EU fischt auch in internationalen Gewässern und vor fremden Küsten. Sie verpflichtet sich zur Bekämpfung der illegalen Fischerei du will in den Fischereiabkommen die Nachhaltigkeit der Bestandsbewirtschaftung durchsetzen.
Mehr Fisch durch die GFP
Die GFP wird sich nach der deutsche Sozialdemokratin und Berichterstatterin Ulrike Rodust ab 2020 deutlich auszahlen. Es werden 15 Millionen Tonnen mehr Fisch und zusätzlich 35.000 Arbeitsplätze geben. Ende Juni könnte die GFP endgültig angenommen sein.
Lesestoff:
Das Reformpaket der EU zur GFP finden Sie hier: http://ec.europa.eu/fisheries/reform/proposals/index_de.htm
Roland Krieg; Grafik: Euro Stat