Ergebnisse für die FAO
Landwirtschaft
Policies Against Hunger IV
>Wer die freiwilligen Richtlinien für das Recht auf Nahrung einordnen will, muss die lange Geschichte der Entwicklungshilfe sehen. Die Richtlinien machen diese erwachsener, umfassender und geben die Chance, nachhaltiger zu werden. Dr. Ursula Schäfer-Preuss aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte ein funktionierendes gesetzliches System in den Vordergrund, dass den Paradigmenwechsel der Entwicklungshilfe von einer bedürfnisorientierten Strategie zu einem rechtlich basierten Ansatz einleitet. Das Wesentliche ist dabei, die Menschen in die Lage zu versetzen, grundlegende Verbesserungen ihrer Lebenssituation, durch eigene Anstrengungen zu ermöglichen. Das alte „Hilfe zur Selbsthilfe“, aber eben jetzt in einem zwischenstaatlich implementierten Regelwerk.Der gestern zu Ende gegangene internationale Workshop „Policies Against Hunger“ brachte nach der Festlegung der Richtlinien im November 2004 ein umfangreiches Bündel konkreter Maßnahmen für deren Umsetzung.
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
Nach dem Weltgipfel von 1996 nahmen die Nicht-Regierungs- und zivilen staatlichen Organisationen eine tragende Rolle bei der Formulierung des „Code of Conduct“ ein, der den Richtlinien vorausging. Deswegen sollen sie in den Zivilgesellschaften auch die führende Rolle einnehmen, um den Stand er Menschenrechte zu erheben und terminierte Ziele formulieren, die Richtlinien durchzusetzen. Den Juristen bleibt die Aufgabe überlassen, bestehende Gesetze auf Lücken zu überprüfen und Schritte zur Schließung festzulegen. Wie konkrete Beschwerde- oder Klagemöglichkeiten aussehen mögen, steht noch nicht fest. Möglich wäre die Schaffung einer eigenen Institution oder ein Ombudsmann, an den sich die Menschen wenden können. Denkbar wäre darüber auch ein quasi-justitiabler Weg außerhalb der Gerichte.
Einen Paradigmenwechsel soll es auch im Handel geben. Formuliert wurde die Forderung nach einem Wachstum, das den Armen zugute kommt. Im Vordergrund stünde dann keine Preismechanismus mehr, sondern ein Einkommensziel für die Menschen. Wie sieht also „eine gute Agrarpolitik“ aus? Dr. Marc Cohen benannte in seiner Zusammenfassung zwei Negativbeispiele: für die Entwicklungsländer ist der Zuckermarkt in der EU zu süß und den Baumwollmarkt in den USA untragbar. Handel muss so gestaltet werden, dass heimische Märkte nicht kaputt gemacht werden. Es wird sogar gehofft, dass die freiwilligen Richtlinien für das Recht auf Nahrung den Weg in die WTO finden.
Alle Umsetzung kostet jedoch Geld. Die Länder könnten eigene Budgets in ihrem Haushalt einräumen, oder auf alle Flugtickets wird ein Betrag von einem US-Dollar für einen internationalen Fonds erhoben. Aber: Die Industrieländer sind nicht die verlässlichsten Partner, denn diese sollten 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für die Entwicklungshilfe ausgeben. Dänemark hat dieses selbst ernannte Ziel umgesetzt, Deutschland mit 0,28 Prozent noch nicht. Die Deutsche Welthungerhilfe sieht in einer vergleichenden Analyse der Alliance2015, einem Verbund sechs großer europäischer NGOs, noch im März dieses Jahres „Deutschland nur im Mittelmaß“.
Hartwig De Haen, stellvertretender Generaldirektor der FAO für Ökonomie und Soziales, findet in seinem Abschlussvortrag deutliche Worte: „Die beschämende Realität braucht keine Entschuldigungen. Wir wissen was zu tun ist.“
Wenn nur der politische Wille fehlt, dann sollte auch die Kostenfrage kein Hindernis mehr sein.
Das Ergebnis der Tagung wird direkt an die FAO weitergeleitet und dort von allen FAO-Mitgliedern beraten. De Haen zeigte sich optimistisch, dass der anberaumte 3-Jahres-Zeitraum für die Umsetzung der Richtlinien deutlich unterschritten werden kann. Das ist auch notwendig, denn täglich verhungern 25.000 Kinder, mahnte der Vorsitzende Dr. Saeid Nouri-Naeini zum Abschluss.
Die Folien der Arbeitsgruppen werden auf www.policies-against-hunger.de zu allen anderen Dokumenten der vergangenen Tagungen ins Internet gestellt.
[Hier geht es zum ersten Teil.]
Roland Krieg