Erlaubnis zur Beregnung erforderlich

Landwirtschaft

Flächenberegnung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Das Agrarministerium aus Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass ab 2010 entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Bundes- und Landesvorschriften die Entnahme von oberirdischem und Grundwasser zur Flächenberegnung eine Erlaubnis braucht. Diese wird von der unteren Wasserbehörde ausgestellt. Fehlt die Erlaubnis liege ein Verstoß gegen die Cross Compliance vor, der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, und kann zu empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen und der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sein.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Ich empfehle daher dringend allen Betriebsinhabern, die ihre Flächen mit oberirdischem oder Grundwasser bewässern, zu prüfen, ob sie über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen. Sollte dies nicht der fall sein, müsste unverzüglich ein entsprechender Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde gestellt werden.“
Die notwendige Erlaubnis ist Pflicht ab dem 01. Januar 2010 und ist ein verbindlicher EU-Standard im Rahmen der Cross Compliance.

roRo

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