Ermittlung Arbeitseinkommen Landwirte

Landwirtschaft

Bundesrat stimmt „korrigiertem“ Wirtschaftswert zu

Landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung betreiben, wird im Rahmen der neuen Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 ein „korrigierter“ Wirtschaftswert als Einkommensnachweis zugrunde gelegt.

Der Bundesrat beschloss am Freitag, dass Beziehungswerte auf der Grundlage eines fünfjährigen Durchschnitts der Einkommen von Testbetrieben, die auch für den Agrarpolititischen Bericht der Bundesregierung dienen, herangezogen werden. Das so ermittelte Arbeitseinkommen kann beim Übergang zur Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung durch das tatsächliche Arbeitseinkommen ersetzt werden.

Die Verordnung soll der Aktualisierung von Rechengrößen in der Alterssicherung der Landwirte dienen.

roRo

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