Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz 2012

Landwirtschaft

Neues bei Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Neue Regeln bei der Lebensmittelkennzeichnung, Verbesserungen beim Tierschutz, Umstellungen in der Agrarförderung, höhere Standards zum Schutz der Fischbestände, stärkere Kontrolle von Anlageberatern, mehr Rechte für Stromkunden und ein besserer Schutz von Telefonkunden und Internetnutzern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten Änderungen 2012.

Ernährung und Lebensmittel

Irreführende Werbeaussagen werden verboten

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu Lebensmitteln bewertet, sogenannte „Health Claims“, die Hersteller eingereicht hatten. Für etwa 80 Prozent dieser Claims konnte kein wissenschaftlicher Nachweis über die behauptete Wirkung erbracht werden. Eine Liste mit den zulässigen Werbeaussagen wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Claims, die nicht auf der EU-weit gültigen Liste stehen, werden mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten. Die Werbeaussagen für mehr als 1.500 pflanzliche Stoffe befinden sich noch in der Bewertungsphase und dürfen bis Abschluss der Prüfungen weiter verwendet werden1).

Neuregelung für „Diabetiker-Lebensmittel“

Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr. Für Diabetiker gelten inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Deshalb dürfen Lebensmittel, die aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung den Hinweis "zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus" tragen, nur noch bis 9. Oktober 2012 in den Handel gebracht werden. Alle Produkte, die bis dahin im Handel sind, dürfen nach diesem Datum noch abverkauft werden.

Höchstmengen für Inhaltsstoffe koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Für die Stoffe Taurin, Koffein, Glucuronolacton und Inosit, die z.B. wegen ihrer anregenden Wirkung (wie Koffein) in bestimmten Erfrischungsgetränken - sogenannten „Energydrinks“ - verwendet werden, werden durch Rechtsverordnung Höchstmengen festgelegt. Für unverpackt abgegebene Erfrischungsgetränke mit erhöhtem Koffeingehalt sollen erweiterte Kennzeichnungsanforderungen gelten. Geregelt wird dies durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Sie soll in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden und würde nach dessen Zustimmung voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten.

Neue Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln werden die Höchstgehalte an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und überarbeitet. Zum Teil werden auch erstmals Höchstgehalte festgesetzt:

Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Ab 1. September 2012 gelten überarbeitete und zum Teil neue Höchstgehalte für polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen z.B. beim Räuchern oder Grillen. Erstmals wird 2012 ein PAK-Höchstgehalt für gegrilltes Fleisch festgesetzt. Es darf dann nicht mehr als 5,0 Mikrogramm der Einzelsubstanz Benz(a)pyren pro Kilogramm Fleisch enthalten, bzw. nicht mehr als 30 µg/kg an Benz(a)pyren und drei weiteren PAKs in Summe.

Nitrat

Ab 1. April 2012 gibt es erstmals einen Höchstgehalt für Nitrat in Rucola. Ein Kilogramm Rucola, das im Winter geerntet wird, darf dann nicht mehr als 7000 Milligramm Nitrat enthalten. Im Sommer geernteter Rucola darf höchstens 6000 mg/kg Nitrat enthalten. Hintergrund für die saisonal unterschiedlich geltenden Höchstmengen ist die Tatsache, dass Licht die Nitratgehalte reduziert.

Dioxine und PCB

Die EU-Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB wurden überarbeitet. Sie treten zum 1.1.2012 in Kraft. Dabei wurden erstmals Höchstgehalte für Säuglings- und Kleinkindernahrung festgelegt. Ab dem 1.1.2012 gelten auch erstmals europäische Summenhöchstgehalte für nichtdioxin-ähnliche PCB in verschiedenen tierischen Lebensmitteln.

Landwirtschaft und Fischerei

Eier aus konventioneller Käfighaltung sind EU-weit verboten

Ab 1. Januar 2012 wird es in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventionellen Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die Batterie-Käfighaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre – zum Stichtag 1. Januar müssen alle EU-Staaten nachziehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Zu dem europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln. Das Verbot, Legehennen in konventionellen Käfigen zu halten, ist aus Sicht der Bundesregierung ein großer Fortschritt für den Tierschutz in ganz Europa. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den Ausstieg aus der konventionellen Legehennenhaltung fristgerecht bis Ende 2011 vollziehen. Eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet werden - notfalls durch Strafzahlungen an jene Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten2).

Zahlreiche Verbesserungen beim Tierschutz

2012 stehen konkrete Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland an. So soll das nationale Tierschutzrecht geändert werden. Darin sind wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung vorgesehen. Dazu gehört der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden. Das Qualzuchtverbot wird neu formuliert: Das BMELV plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren. Verbessert wird im Tierschutzgesetz zudem der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Primaten geben: Zentraler Bestandteil ist ein grundsätzliches Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Besondere Regelungen für mehr Tierschutz werden speziell in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen eingeführt. EU-weit wird auf diese Weise ein einheitlicher Standard zum Schutz der Versuchstiere auf hohem Niveau eingeführt. Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium ein vom Bundesrat gefordertes Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben im Tierschutzgesetz sofern andere Maßnahmen wie das von den Ländern initiierte Zirkustierregister nicht greifen sollten.
Der Tierschutz soll zudem für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung deutlich höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind.3)

Neues EU-Bio-Logo

Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus dem Ende einer Übergangregelung, nach der Hersteller von Bio-Produkten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Das EU-Bio-Logo ändert jedoch nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Bio-Siegels. Das Bio-Siegel kann weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden. Das Bio-Siegel ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Bio-Marktes. Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.4)

Förderung über GAK nur noch für kleine Betriebe und Kleinstunternehmen

Zum 4. Januar 2012 wird es eine Änderung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) in den Grundsätzen für die Förderung zur Marktstrukturverbesserung geben. Sie wird bewirken, dass eine Förderung von Investitionen im Schlachtbereich über die GAK nur noch für Kleinst- und kleine Unternehmen möglich ist, d.h. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz der unter 10 Mio. Euro liegt. Damit wird die Förderung mehr auf handwerkliche Unternehmen konzentriert, die stärker auf die Versorgung regionaler Märkte, kurze Wege und regionale Wertschöpfungsketten setzen.
Entkopplung von EU-Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Mit dem Jahr 2012 entfallen in Deutschland nun auch die letzten, noch an die Produktion gekoppelten EU-Beihilfen. Hierbei handelt es sich um Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie um Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter, Kartoffelstärke. Das dafür bisher verwendete Prämienvolumen wird in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen und führt zur Erhöhung der Werte der Zahlungsansprüche für alle Flächen bewirtschaftenden Betriebe – unabhängig von der Art der landwirtschaftlichen Produktion. Als Vorreiter in der Europäischen Union geht Deutschland somit mit vollständig entkoppelten Prämien gestärkt in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Ziel ist, den Einsatz erneuerbarer Energien im Strombereich weiterhin zu steigern, die Vergütungsstrukturen des bisherigen EEG 2009 an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und effektive Technologien stärker zu fördern. Änderungen im Bereich Bioenergie betreffen vor allem die Biogasanlagenbetreiber. Die neue Vergütungsstruktur gilt für alle Neuanlagen ab 2012, für Bestandsanlagen gelten die Regelungen des EEG 2009. Im Bereich Bioenergie werden insbesondere Anreize für die verstärkte und sinnvolle Verwendung von Abfall- und Nebenprodukten in Biogasanlagen geschaffen und Alternativen zu den bisher bevorzugten Gärsubstraten wie Mais künftig zusätzlich gefördert. Eine Begrenzung von Mais und Getreidekorn im Gärsubstrat soll unerwünschte Nebenwirkungen auf Fruchtfolge, Bodenmarkt und Landschaftsbild begrenzen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 kW Biogasanlagen, die vornehmlich Gülle einsetzen.

Novelle des Seefischereigesetzes

Zum 1. Januar 2012 tritt die Neufassung des Seefischereigesetzes in Kraft. Schwerpunkte der Novelle sind die Umsetzung der EG-Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und zur Fischerei-Kontrolle, verschiedene Anpassungen an das EU-Fischereirecht sowie eine umfassende Regelung der behördlichen Zuständigkeiten. Mit dem Gesetz wird zudem ein Punktesystem für schwere Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften eingeführt. Dies betrifft zum Beispiel das Fischen ohne Fangerlaubnis oder die Überfischung der Quote.

Lesestoff:

1) Eine erste Liste wurde von der EU Anfang Dezember 2011 vorgelegt

2) Trotz langer Übergangsregelung haben es nicht alle Länder geschafft, ihre Produktion umzustellen. Die EU hat eine Fristverlängerung ausgeschlossen

3) Unabhängig davon sucht die Industrie nach eigenständigen Lösungen

4) Ein Logo für alle

BMELV / roRo

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