Erste Biomasseausschreibung enttäuscht
Landwirtschaft
Bioenergieverbände fordern Nachbesserungen im EEG
In dieser Woche hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die Biomasse bekannt gegeben. Es gab 24 Gebote im Umfang von 27.551 kW. Diese fast 28 MW liegen deutlich unter der bereits installierten Leistung von 122 MW im Bundesgebiet. „Bereits im Vorfeld wurde in der Branche erwartet, dass nur wenige Gebote eingehen werden“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
20 Gebote fielen auf Bestandsanlagen und nur vier Gebote stammen von „Neuanbietern“. Wegen der Unterdeckung wurden alle Gebote angenommen.
Die Bioenergieverbände schlagen Alarm. Die Branche hat gezeigt, dass sie das im EEG 17 eingeführte neue Ausschreibungsverfahren angenommen hat. Doch vor dem Hintergrund, dass Biomasse speicherbar und grundlastfähig ist, hat die Ausschreibung das Thema verfehlt. Die geringe Teilnahme begründen die Verbände mit relativ niedrigen Gebotshöchstwerten von im Durchschnitt 14,30 ct/kWh. Zum anderen aber sind die neuen Förderbedingungen für Bestandsanlagen, deren Förderung Ende 2021 oder später ausläuft „unattraktiv“. Mit der Teilnahme hätten sie auf bisherige Förderung verzichten müssen. Die Verbände gehen zwar von einer steigenden Teilnehmerzahl im nächsten Jahr aus, doch fordern sie grundlegende Verbesserungen am Ausschreibungsdesign. „Interessant ist, dass neben Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe einsetzen, augenscheinlich eine Reihe von Anlagen bezuschlagt wurden, die nachwachsende Rohstoffe einsetzen. Da die durchschnittlichen Vergütungssätze dieser Anlagen bislang deutlich höher lagen, haben wir es hier mit einer signifikanten Kostensenkung gegenüber dem Status Quo zu tun“, teilen die Verbände mit. Die Vergabe nach Höchstgebot vernachlässige jedoch die vielen kleinen Anlagen. Der Bund müsse hier Korrekturen vornehmen.
Neun Gebote mit einer Gesamtleistung von 13,3 MW wurden nicht berücksichtigt. Vier Anlagen erfüllten die Teilnahmebedingungen nicht und die anderen wurden wegen Formfehler bei den Bieterangaben ausgeschlossen.
roRo