Erweiterung GAK

Landwirtschaft

Wo Bundesrat und Bundestag zur GAK-Planung uneins sind

Im Rahmen der geplanten GAK-Erweiterung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) hat der Bundestag zur Äußerung des Bundesrates Stellung genommen.

Strittig ist beispielsweise die Gültigkeit der GAK. Der Bundesrat möchte keine räumliche Begrenzung, weil das den Anforderungen der Daseinsvorsorge nicht gerecht wäre. Der Bundestag hingegen möchte daran festhalten, weil der „ländliche Raum mit dem Blick auf die Lebensverhältnisse nicht als Ganzes förderbedürftig ist“. Nur dann könnten die knappen Mittel auch zielgerichtet eingesetzt werden. Dafür sollten aber auch die Förderbedingungen noch besser konkretisiert werden.

Der Bundesrat möchte den Artikel 7 komplett streichen. Dabei geht es um die Regelung zum Verfahren der Anmeldung zum Rahmenplan. Eine entsprechende Regelung in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWR) wurde bereits im Jahr 2008 gestrichen. Der Bundestag möchte daran festhalten. In dieser Regelung übermittelten die Bundesländer „Angaben zu Art, Umfang und Mittelbedarf der durchzuführenden Maßnahmen.“ Ohne diese Angaben können Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht beurteilt werden.

roRo

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