Etappensieg Bundesrat zur Kleingruppenhaltung
Landwirtschaft
Etappensieg Bundesrat bei Kleingruppenhaltung
Im Bundesrat haben die Länder dem gemeinsamen Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zugestimmt, die Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung von Legehennen bis 2023 und im Rahmen einer Härtefallregelung bis 2025 zu begrenzen.
Einheitlicher Rechtsrahmen
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann
ist zufrieden: „Der
Bundesratsbeschluss schafft Rechtssicherheit für die Legehennenhaltung und
verhindert einen Flickenteppich mit möglichen Wettbewerbsverzerrungen.“
Die Linke ist nicht ganz
zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, eine kürzere Frist
für das Ende der Käfighaltung anzusetzen als die Bundesregierung.“ Alexander
Süßmmair, Tierschutzbeauftragter der Linken will aber mehr. Im engeren Sinne
tiergerecht sei nur die Freilandhaltung. Boden- und Volierenhaltung könnten
lediglich tiergerecht ausgestaltet werden, so Süßmair. Die Linken hätten ein
sofortiges Verbot bevorzugt, weil die Entscheidung zur Kleingruppenhaltung ohne
Anhörung von Tier- und Verbraucherschutzverbänden statt gefunden hatte.
Aigner unter Druck
Nach Thomas Schröder, dem
Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, hat der Bundesrat den Druck auf
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner erhöht. Den Kompromiss findet auch
Schröder für „nicht vertretbar“: „Jetzt
muss die Bundesministerin dies unverzüglich in Kraft setzen, damit den
Eierbaronen keine Schlupflöcher bleiben.“ Allerdings hat die Bundeslandwirtschaftsministerium
erst zwei Tage vor der Bundesratssitzung ihre alte Forderung bekräftigt: „Vor
diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die Bemühungen des Bundesrates,
zu einer Lösung zu kommen. Der erwähnte Antrag begegnet jedoch erheblichen verfassungsrechtlichen
Bedenken.“ Die Regierung appellierte an den Bundesrat, „dem Antrag in der
vorliegenden Form im Interesse des Tierschutzes nicht zuzustimmen.“
Der Deutsche Bauernverband hatte in einem Schreiben an
die Ministerpräsidenten der Länder gebeten, dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz
und Niedersachsen nicht zuzustimmen. Der ausgestaltete Käfig genüge den
Anforderungen des Tierschutzgesetzes. Dem Verbraucher könne man die
Entscheidung nicht erklären und gegenüber anderen Ländern in Europa sei man
weiterhin im Nachteil. In Nachbarländern werden noch mehr als 100 Millionen Legehennen
in den verbotenen Käfigbatterien gehalten. Das Thema werde nun „weiterhin
politischer Spielball zwischen Bund und Ländern bleiben.“
Roland Krieg