Etappensieg Bundesrat zur Kleingruppenhaltung

Landwirtschaft

Etappensieg Bundesrat bei Kleingruppenhaltung

Im Bundesrat haben die Länder dem gemeinsamen Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zugestimmt, die Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung von Legehennen bis 2023 und im Rahmen einer Härtefallregelung bis 2025 zu begrenzen.

Einheitlicher Rechtsrahmen

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist zufrieden: „Der Bundesratsbeschluss schafft Rechtssicherheit für die Legehennenhaltung und verhindert einen Flickenteppich mit möglichen Wettbewerbsverzerrungen.“
Die Linke ist nicht ganz zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, eine kürzere Frist für das Ende der Käfighaltung anzusetzen als die Bundesregierung.“ Alexander Süßmmair, Tierschutzbeauftragter der Linken will aber mehr. Im engeren Sinne tiergerecht sei nur die Freilandhaltung. Boden- und Volierenhaltung könnten lediglich tiergerecht ausgestaltet werden, so Süßmair. Die Linken hätten ein sofortiges Verbot bevorzugt, weil die Entscheidung zur Kleingruppenhaltung ohne Anhörung von Tier- und Verbraucherschutzverbänden statt gefunden hatte.

Aigner unter Druck

Nach Thomas Schröder, dem Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, hat der Bundesrat den Druck auf Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner erhöht. Den Kompromiss findet auch Schröder für „nicht vertretbar“: „Jetzt muss die Bundesministerin dies unverzüglich in Kraft setzen, damit den Eierbaronen keine Schlupflöcher bleiben.“ Allerdings hat die Bundeslandwirtschaftsministerium erst zwei Tage vor der Bundesratssitzung ihre alte Forderung bekräftigt: „Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die Bemühungen des Bundesrates, zu einer Lösung zu kommen. Der erwähnte Antrag begegnet jedoch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.“ Die Regierung appellierte an den Bundesrat, „dem Antrag in der vorliegenden Form im Interesse des Tierschutzes nicht zuzustimmen.“
Der Deutsche Bauernverband hatte in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gebeten, dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen nicht zuzustimmen. Der ausgestaltete Käfig genüge den Anforderungen des Tierschutzgesetzes. Dem Verbraucher könne man die Entscheidung nicht erklären und gegenüber anderen Ländern in Europa sei man weiterhin im Nachteil. In Nachbarländern werden noch mehr als 100 Millionen Legehennen in den verbotenen Käfigbatterien gehalten. Das Thema werde nun „weiterhin politischer Spielball zwischen Bund und Ländern bleiben.“

Roland Krieg

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