EU: Ärger für Italien, Griechenland, Polen und Schweden
Landwirtschaft
Milchmarkt: Italien säumig bei Einziehung der Superabgabe
Die EU-Kommission hat Italien aufgefordert die Mängel die Superabgabe bei den Milchbauern abzustellen. Die Superabgabe wird fällig, wenn die nationale Milchquote überliefert wurde. Für den Zeitraum 1995 bis 2009 fällige Überschussbeteiligungen in Höhe von 1,42 Milliarden Euro hat der italienische Staat von den Milcherzeugern bislang noch nicht eingefordert. Da der Staat die Superabgabe vorgelegt hat, kommen bislang die Steuerzahler für das Geld auf.
Die Einziehung der Superabgabe soll die Milchmärkte stabilisieren. Wer sie nicht bezahlen muss untergrabe die Ehrlichkeit der Milcherzeuger, die sich an die erlaubte Milchquote halten. Italien hat nun zwei Monate für eine Stellungnahme Zeit.
Griechenland säumig bei Nitratrichtlinie
Im Oktober 2012 hatte de EU Griechenland aufgefordert, die Umsetzung der Nitratrichtlinie einzuhalten. Wo zu viel Stickstoff gedüngt wird, fließt er in das Grundwasser und in Oberflächengewässern. Deshalb müssen besonders gefährdete Gebiete zum Schutz des Trinkwassers ausweisen, wenn sie durch zu hohe Nitrateinträge gefährdet sind. In diesen Regionen müssen entsprechende Maßnahmen gegen den Stickstoffeintrag durchgeführt werden. Die Nitratrichtlinie gibt es seit 1991 und Griechenland hat es versäumt, etliche Regionen zu kennzeichnen. Nach dem Anschreiben aus dem letztem Jahr wurden zwar einige Regionen nachgeführt – aber nicht alle. Die EU hat die Angelegenheit jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben.
Polen fehlt bei GVO-Register
Vor dem EuGH wird sich auch Polen wiederfinden. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der EU angebaut werden, wenn sie nach der Zulassung auch in einem Melderegister für die Öffentlichkeit eingetragen werden. Dabei hat Polen schon öfter gefehlt und wurde mehrmals von der EU-Kommission darauf aufmerksam gemacht. Weil nationale Umsetzung noch immer fehlerhaft ist, hat die EU den Gang zu Gericht eingeschlagen.
Schweden testet noch immer gegen Paratuberkulose
Die einheitlichen Veterinärbedingungen mit Rindern sehen nach der Richtlinie 61/432/EWG vor, dass keine tierseuchenrechtlichen Vorschriften für Paratuberkulose vorgesehen sind. Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat keine Handelsnormen für Paratuberkulose festgelegt. Dennoch testet Schweden Importrinder aus der EU. Das verstoße nicht nur gegen die Richtlinie, sondern halte die schwedischen Tierhalter von der Einfuhr ausländischer Rinder ab, was einer Mengenbeschränkung entspreche. Das verstoße gegen das EU-Verbot von Einfuhrbeschränkungen im Binnenmarkt. Da Schweden trotz Aufforderung der EU weiter getestet hat, muss das Land sich demnächst vor dem EuGH erklären.
roRo