EU-Agrarausschuss zur GAP

Landwirtschaft

GAP auf zaghaftem Weg

Ungeachtet des zur Verfügung stehenden Budgets hat der EU-Agrarausschuss in der vergangenen Woche über erste Positionen der Gemeinsamen Agrarpolitik entschieden und damit Kompromisse für die ursprünglich 7.500 Änderungsanträge verfasst. Der Trend zeigt ein weicheres Greening. Der Vorsitzende Paolo De Castro kommentierte: „Das ist der Moment der Wahrheit. Der Agrarausschuss hat gezeigt, wie die Agrarpolitik sein soll. Sie soll effizienter, grüner und variabel auf die Herausforderungen reagieren können. Für die Umsetzung braucht man ein höheres Budget.“ Damit forderte De Castro die Länderminister auf, beim nächsten Rat Anfang Februar die vorgesehen Kürzungen zurückzunehmen. Kürzere Finanzzeiträume als die jetzigen sieben Jahre würden zudem die Planungssicherheit zerstören.

Faire Zahlungen

Damit nur noch „aktive Bauern“ in den Genuss von EU-Agrarzahlungen kommen, sollen die Ländereine Liste aufstellen, wer wie Flughäfen oder Sportvereine, von den Zahlungen ausgeschlossen werden soll. Die Zahlungen zwischen den einzelnen Mitgliedsländern soll angeglichen werden. Schon in der neuen Förderperiode ab 2014 soll kein Land weniger als 65 Prozent der EU-weiten durchschnittlichen Direktzahlungen erhalten. „Unterschiede von bis zu 300 Euro je Hektar würde nach Luis Manuel Capoulas Santos, Berichterstatter für Direktzahlungen und dem ländlichen Raum, niemand her akzeptieren. Spätestens 2019 sollen alle Länder die gleichen Gelder erhalten, um aber in einem Land die Annäherung nicht zu groß werden zu lassen und in Respekt gegenüber der Mannigfaltigkeit an landwirtschaftlichen Betrieben, können Länder bis zu 20 Prozent vom EU-Durchschnitt abweichen.

Kappung

Die Vorschläge zur Kappung bleiben. Bei Betrieben zwischen 200.000 und 250.000 Euro EU-Gelder werden diese um 40 Prozent, bei Zahlungen zwischen 250.000 und 300.000 Euro um 70 und jenseits 300.0000 Euro komplett gekürzt. Genossenschaften werden von der Kappung ausgenommen und die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die gekappten Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen, wo die Betriebe wirtschaften.

Flexibles Greening

Das Greening soll eine Betriebsgrößenabhängige Staffelung bekommen und sich nach Art des Betriebes und seiner Lage richten. Damit sollen die 30 Prozent der Gelder aus der ersten Säule flexibler ausgegeben werden können. Es bleibt zwar bei den drei Maßnahmen, Fruchtfolge mit maximal 75 Prozent einer Frucht und dem Umbruchverbot von Grünland. Bei letzterem sollen aber bis zu fünf Prozent möglich sein, wenn die Fläche nicht in einem Naturschutzgebiet liegt. Aber das Greening müsse flexibel gestaltet werden. Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerbaufläche sollen davon ausgenommen werden und für Betriebe bis 30 Hektar sollen sie weniger streng ausgelegt werden können.
Für die umstrittene ökologische Vorrangfläche soll es eine Staffelung geben. Es ist zunächst einmal nur von drei Prozent der Betriebsfläche die Rede. Eine Aufstockung auf fünf Prozent soll bis 2016 erfolgen und ab 2018 könnten dann sieben Prozent umgesetzt werden.
Bio-Betriebe werden vom Greening ausgenommen, genauso die Flächen, die mit einem Dünger- und Pflanzenschutzmittelverbot ähnlich „grün“ bewirtschaftet würden, wie es eine verpflichtende Maßnahme nach sich zöge. Das Greening wird in der ersten Säule bleiben, damit jeder Landwirt in Europa dieses Greening umsetzen kann, sagte Capoulas Santos. In der zweiten Säule würden es nur die Länder mit hohen eigener Kapitalausstattung durchführen können.

Risikomanagement

Absicherungen gegen Risiken sollen nicht aus den Direktzahlungen finanziert, sondern aus den Programmen der ländlichen Entwicklung stammen. Einkommenssicherungen sollen aus Fonds oder aus Versicherungen gegen ernsthafte Einkommenseinbußen kommen. Nach dreieinhalb Jahen sollen die Maßnahmen überprüft werden.

Erzeugergemeinschaften

Erzeugergemeinschaften sollen die Verhandlungsposition gegen dem Handel und Verarbeiter stärken. Im letzten Moment sollen sie auch auf Marktrücknahgmen zurückgreifen dürfen. Am wichtigsten ist, dass sie nicht unter das Kartellverbot fallen.

Verhältnismäßigkeit

Der Agrarausschuss will auch das Thema Bürokratie richtig aufgenommen haben. Unnötige Dokumentationen sollen unterbleiben und leichte Verstöße weniger streng bestraft werden. Der Agrarausschuss will die Verhältnismäßigkeit einhalten. Giovanni La Via, Berichterstatter für Finanzen, Monitoring und Management von Richtlinien kommentierte: „Wir müssen den Aufwand, mit dem Landwirte die Büroarbeit leisten, verkleinern.“ Antragsformulare können von den Mitgliedsstaaten so formuliert werden, dass die Landwirte bei mehrjährigen Maßnahmen sie nicht mehr jährlich ausfüllen müssen. Außerdem können die Mitgliedsländer nicht abgerufene Gelder in das nationale Budget eingliedern und müssen es nicht nach Brüssel zurücküberweisen. Wer gegen Richtlinien verstößt, der kann eine Art „Gelbe Karte“ gezeigt bekommen, bevor Strafen ausgesprochen werden.

Transparenz

Der neuerliche Vorstoß der EU-Kommission für eine transparente Datenbank über den Bezug von EU-Geldern wurde abgewiesen.

Ciolos ist zufrieden

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos zeigte sich angesichts der erzielten ersten Ergebnisse zufrieden. Die Ergebnisse seien ausgewogen und würden den Landwirten eine klare Perspektive für die neue Förderperiode aufzeigen. Ciolos wird die Vorschläge nun im Detail prüfen und dem Europaparlament und dem EU-Rat vorlegen, sobald der Mehrjährige Finanzrahmen festgelegt ist.

VLE

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