EU genehmigt französische Fischereihilfen

Landwirtschaft

Erste Gelder aus dem Brexit-Anpassungsfonds

Einen Tag nach dem Brexit-Deal am 24. Dezember 2020 hat die EU einen „Brexit-Anpassungs-Fonds in Höhe von fünf Milliarden Euro aufgelegt, der den vom Brexit betroffenen Unternehmen und Märkten Hilfen zukommen lasse. Am Freitag wurden die ersten 100 Millionen Euro für Frankreich genehmigt.

Der Fischereisektor ist nach EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager einer der am empfindlichsten getroffenen Marktsegmente. Vor allem die französischen Fischer hatten mit der Großbritannien gegenüberliegenden Küste einen guten Ausgangspunkt für den Fischfang vor der eigenen Haustür.

Diesen März hat Frankreich drei Hilfsprogramme für seine Fischer aufgelegt. 80 Millionen Euro sind für den Verlust an Fischereigründen und Quotenminderungen für Zuschüsse der Fixkosten von Fischereifahrzeugen vorgesehen. Die Hilfen sind bis zum 30. Juni 2021 möglich, inklusive einer Verlängerung bis zum Jahresende. Sie wird in Form direkter Kredite für die kleinen und mittleren Fischfangunternehmen fällig. Auf der Basis des Umsatzes von 2019 wird die Zahl der Nicht-Seetage  verrechnet, an denen es keine andere Hilfe gegeben hat.

Das zweite Hilfsschema im Umfang von 12 Millionen Euro kompensiert die Fangverluste für die Zeit zwischen dem 01. Januar und 31. März dieses Jahres. Grundlage ist die Einbuße an Fangquote.

Für den gleichen Zeitraum können Fischhändler ihren Handelsrückgang aus einem Fördertopf von acht Millionen Euro ausgleichen. Die beiden letzten Programme sind bis Dezember 2022 geöffnet.

Roland Krieg

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