EU-Öko-Verordnung vor Abschluss

Landwirtschaft

Keine Verschiebung der EU-Ökoverordnung

Am Mittwoch stimmt der EU-Agrarausschuss über die umstrittene EU-Ökoverordnung ab. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte versucht, die Abstimmung im Sonderausschuss Landwirtschaft an diesem Montag auf den Januar 2018 zu verlegen, weil zu viele Ungereimtheiten vorhanden sind.

Der Deutsche Bauernverband und dessen Öko-Beauftragter Heinrich Graf von Bassewitz hatten den Minister dabei unterstützt. Die Erwägungsgründe lägen erst seit einer Woche vor und müssten von den Öko-Kontrollstellen und Bundesländern erst noch geprüft werden. Die Bundesländer hatten im September die Umsetzung des neuen Ökorechts schon abgelehnt.

Auf der informellen Abstimmung im Sonderausshcuss hat sich Deutschland enthalten. Doch die Mehrheit der EU-Länder hat sich für die EU-Öko-Verordnung ausgesprochen. Damit ist die Verordnung aber noch nicht in trockenen Tüchern. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ist mit vielen Stellen im neuen Ökorecht unzufrieden: „Die EU-Kommission muss jetzt zusammen mit dem Parlament und dem Agrarrat dafür sorgen, dass die Schwachpunkte der neuen Öko-Basis-Verordnung über die Detailregelungen behoben werden müssen.“

Neben Deutschland haben sich auch Belgien und Ungarn der Stimme enthalten. „Der verabschiedete Vorschlag zur Revision der Öko-Verordnung ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Schon heute ist klar, dass auf den Sektor neue Belastungen zukommen werden, wie etwa durch neue Auflagen zur Vermeidung von Kontaminationen. Viel schwerer wiegt aber, dass in dem Verordnungstext aufgrund vieler delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte dem Sektor eine Art Wundertüte präsentiert wird. Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte sieht anders aus“, erklärt die SPD-Agrarexpertin Maria Noichl aus dem Europaparlament.

Die Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl, SPD-Expertin für den Öko-Landbau im Deutschen Bundestag, stellt dazu fest: „Kritisch sind vor allem die geringen Standards im Bereich Tierhaltung, das Thema Öko-Kontrollen sowie den höheren Bürokratieaufwand und die höheren Verwaltungskosten.“

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan begrüßte hingegen die Annahme der neuen Verordnung durch den Rat und erklärte: „Der heutige Beschluss des Rates ist ein weiterer Meilenstein für die Öko-Branche; er sorgt dafür, dass dieser große und rasch wachsende Wirtschaftssektor sich bei seiner weiteren Ausdehnung auf klare Regeln stützen kann und Erzeuger darauf vertrauen können, dass sie dieselben Wettbewerbsvoraussetzungen haben wie Erzeuger aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Öko-Produkte in die EU importieren“

Kleinere Erzeuger können sich jetzt als Gruppe zertifizieren lassen. Für Hogan ist die Ökobranche keine Nische mehr. Sie ist in den letzten zehn Jahren um 125 Prozent gewachsen und brauche bei einem Umsatz von 27 Milliarden Euro ein modernes Regelwerk. Damit würden die vielen Ausnahmen der Vergangenheit abgeschafft. Ausnahmen für die Nutzung nicht-ökologischer Komponenten bleiben zwar bestehen, bekommen aber ein Ablaufdatum. Die EU-Ökoregeln gelten auch zwingend für Ökolandwirte in Drittstaaten. Damit entfallen rund 60 heute noch gültigen Standards.

Freude gibt es auch bei Martin Häusling, Parlamentsabgeordneter der europäischen Grünen: „Ich freue mich sehr, dass bei der heutigen Abstimmung zur Öko-Verordnung eine solide Mehrheit von 19 Mitgliedsstaaten für die Verabschiedung der Öko-Verordnung gestimmt hat.“ Nach Häusling haben sich die Länder gegen die Verordnung gestemmt, die sich für Grenzwerte bei Ökoprodukten eingesetzt haben.

In der Regel folgt der Agrarausschuss dem Vorab-Votum des Rates.

roRo; VLE

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