EU-Ökoverordnung auf halbem Weg
Landwirtschaft
Häusling sieht Fortschritte bei EU-Ökoverordnung
Die Niederländer wollten in ihrer Ratspräsidentschaft
die EU-Ökoverordnung zum Abschluss bringen. Sieben der bislang neun Triloge
zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission fanden unter Niederländischer Obhut
statt. Nächsten Donnerstag, am 01. Juli, geht die Rats-Präsidentschaft aber
schon an die Slowakei über. Ist die EU-Ökoverordnung damit gescheitert?
Zumindest bleibt sie auf dem Tisch. Die Differenzen schienen zwischenzeitlich so unüberbrückbar, dass auch ein Rückzug des Verordnungsentwurfes möglich schien. Doch der letzte Trilog habe so viel Fortschritte gebracht, dass der grüne Europaabgeordnete und Berichterstatter Martin Häusling am Dienstag im EU-Agrarausschuss das Glas als halbvoll bezeichnete. Häusling gibt sich zuversichtlich, dass die Slowakei bis Jahresende die niederländische Vorarbeit erfolgreich abschließen kann. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft ist da skeptischer und kritisiert die ständigen Einmischungen des Agrarkommissars: „Die Verhandlungen zum neuen Bio-Recht stecken fest. EU-Agrarkommissar Phil Hogan manövriert die Verhandlungen ins Aus“, kommentierte Vorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein.
Die Einführung von Öko-Schwellenwerten, die mittlerweile auch schon in Aktionsschwellenwerten umgetauft wurden, werden nach Sicht des BÖLW von der Kommission weiterhin „offensiv verteidigt“. In der Tat konnte Häusling auf Nachfrage von Abgeordneten nicht vermelden, dass das Thema vom Tisch sei. Nur Rat und Parlament seien sich einig. Für einen Ersatz der Schwellenwerte könnten „Vorsorgemaßnahmen verstärkt“ werden. Nach Häusling geht es dabei um ein Gesamtpaket aus Bodenschutz, Tierhaltung und Verarbeitung. Wer allerdings für was verantwortlich sei, ist noch nicht definiert.
Eine Einigung zeichnet sich bei den Kontrollen ab. Die physischen Kontrollen vor Ort sollen im jährlichen Rhythmus bleiben, wenn es auch eine Ausnahme geben könnte, diese auf bis zu 30 Monate auszusetzen. Die Kontrollen sollen in der Regel auch unangekündigt bleiben. Plus zusätzlichen Kontrollen nach Risikolage. Der Agrarausschuss spricht sich weiterhin für den Verbleib der Kontrollen in der Ökoverordnung aus. Der Umweltausschuss hingegen will diese in die allgemeine Kontrollverordnung übernehmen.
Bei den Importen scheint eine Lösung möglich. Entweder können Drittländer Handelsabkommen mit der EU abschließen mit gegenseitiger Anerkennung der Waren als gleichwertig oder Erzeuger aus Drittstaaten müssen die EU-Ökoverordnung in allen Punkten anwenden. Der BÖLW kritisiert den möglichen Kompromiss als unzureichend, weil er die Erfordernisse der Drittstaaten nicht ausreichend berücksichtige.
Ziemlich unbearbeitet erscheint der Bereich der Verarbeitung. Details könnten später über delegierte Rechtsakte geregelt werden. Martin Häusling ist aber optimistisch, möglichst viel noch in der Basisverordnung zu regeln, damit die Zahl der Rechtsakte später minimiert wird. Details liegen aber noch nicht vor.
Roland Krieg