EU-Ökoverordnung beschlossen
Landwirtschaft
Risken und Chancen für die Öko-Branche
Am Dienstag hatten sich die EU-Agrarminister über den Verordnungsvorschlag der Kommission über die EU-Ökoverordnung geeinigt. Damit ist der Startschuss gegeben, die technische Umsetzung zu realisieren, die in den nächsten Monaten das Für und Wider bestimmen wird.
Seehofer freut sich
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer freut sich „über diesen erfolgreichen Abschluss, durch den die hohen Standards des Ökolandbaus europaweit auf eine neue Grundlage gestellt werden.“ Er sieht die deutschen Bioverbände weiterhin als „Trendsetter für den Ökolandbau in Europa“.
Viel diskutiert wurde im Vorfeld über die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen. Die Verwendung ist verboten, aber es können nach strengen Kriterien spezifische Sonderzulassungen durch die EU zugelassen werden: für Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind.
Für Seehofer ist die Verordnung ein „Quantensprung“.
Geteilte Freude
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), zieht eine ausgeglichenere Bilanz: „Nach anderthalb Jahren zäher Verhandlungen wurden nur wenige Verbesserungen erreicht, dafür enthält die neue Verordnung ein paar schwerwiegende Fehler.“
Mögliche Zusatzstoffe von gentechnisch veränderten Organismen sind für ihn der größte Fehler, denn der Verzicht bilde einen Grundpfeiler der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Sollten die Stoffe in die Anhänge der Verordnung aufgenommen werden, „wäre nur noch Verbandsware, die solche Ausnahmeregelungen weiter kategorisch ausschließt, ein Garant für echte Bioqualität.“
Positiv bewertet der BÖLW, dass künftig auch die Fischzucht und die Weinherstellung mit der Verordnung geregelt werden. Außerdem finde die Außer-Haus-Verpflegung eine stärkere Berücksichtigung.
Bio und Bio-Bio
Nach Ansicht der Berliner Verbraucher Initiative ändere sich für den Verbraucher wenig: „Nach wie vor bleibt der EU-Öko-Standard der kleinste gemeinsame Nenner, während die ökologischen Anbauverbände strengere Kriterien anlegen.“
Die Berliner begrüßen besonders, dass für Bio-Lebensmittel künftig die gleichen Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Organismen gelten. Liegt der Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent, müssen Biolebensmittel entsprechend gekennzeichnet werden.
Lesestoff:
Herd-und-Hof.de hatte ausführlich im Rahmen der Biofach über das Für und Wider berichtet: Kritik von Basswitz und eine Podiumsdiskussion aus der Arbeitsebene.
Die jetzt konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie unter www.gfrs.de/aktuelles.html
roRo