EU-Tiergesundheit
Landwirtschaft
EU: Parlament und Rat einig über Tiergesundheit
Am Montag haben das EU-Parlament und der Lettische Rat eine Einigung über die Richtlinie zur Tiergesundheit erzielt, die bis Ende des Jahres in Kraft treten soll.
Hintergrund sind verschiedene Direktiven und Regeln zwischen den Mitgliedsstaaten, die zu einem einheitlichen Rahmen über Tiergesundheit harmonisiert werden sollen. Im Wesentlichen geht es um übertragbare Krankheiten, die sowohl für Tiere als auch für Menschen schwerwiegende Folgen haben können.
Die Liste der Krankheiten in der Verordnung 652/2014 wird vor dem Start von der EU-Kommission noch einmal überprüft. Dort sind in Anhang II Krankheiten wie die Klassische Schweinepest, Milzbrand oder Aviäre Influenza aufgeführt, für deren Bekämpfung förderfähige Kosten geltend gemacht werden können.
Seuchenmaßnahmen werden unter dem Motto „One Health“ unter dem übergeordneten Begriff der öffentlichen Gesundheit betrachtet. Ganz „alleinig“ ist die Betrachtung allerdings nicht. Die Tiergesundheit ist im ursprünglichen Text nur ein Teil der Gesundheit, die sich auch auf Pflanzen und deren Kontrollen erstrecken sollte. Dennoch freut sich EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, weil die Tiergesundheit ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige Tierhaltung und Aquakultur ist und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärke.
Lesestoff:
Verfügbar in allen EU-Sprachen unter http://ec.europa.eu/food/animal/animal-health-proposal-2013_en.htm
roRo