EU verlängert Antragszeit für Agrarzahlungen
Landwirtschaft
EU verlängert Antragszeit für Agrarzahlungen
Die Verabschiedung und administrative Umsetzung der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 hatte ein Jahr Verspätung. Um die Landwirte nicht dafür büßen zu lassen hat die EU-Kommission am Donnerstag eine Verlängerung der Antragsfrist für Direktzahlungen und Zahlungen aus der zweiten Säule um einen Monat genehmigt. Die Antragsfrist endet jetzt nicht mehr am 15. Mai, sondern erst am 15. Juni.
Damit können, so erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan, die Landwirte Strafzahlungen für verspätete Anträge vermeiden. Die Länder müssen die neue Antragsfrist noch offiziell festlegen.
roRo