EU will Marktordnungsmaßnahmen für Fleisch und Milch

Landwirtschaft

Beihilfen für private Lagerhaltung von Milch und Fleisch

Die EU-Kommission hat am Mittwoch weitere Hilfen für die Landwirte beschlossen. Agrar-Kommissar Janusz Wojciechowski teilte mit, dass es Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Milch geben wird. Beide Maßnahmen sollen die Märkte stabilisieren. Schon Ende April sollen seine Vorschläge entschieden werden.

Die Kommission strebt folgende Marktstützungsmaßnahmen an:

Beihilfen für die private Lagerhaltung: Die Kommission schlägt vor, Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleisch (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) zu gewähren. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Produkte für mindestens zwei bis drei Monate und höchstens fünf bis sechs Monate vom Markt genommen werden. Dies wird das verfügbare Angebot verringern und den Markt so langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen.

Flexibilität für Marktstützungsprogramme: Die Kommission wird Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl, Bienenzucht und das Schulprogramm der EU (Milch, Obst und Gemüse) einführen. Dies wird die Neuausrichtung der Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle Sektoren ermöglichen.

Ausnahmsweise Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln: Für die Sektoren Milch, Blumen und Kartoffeln wird die Kommission die Abweichung von bestimmten Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation genehmigen, die es den Marktteilnehmern erlaubt, Marktmaßnahmen im Rahmen der Selbstorganisation zu ergreifen. Konkret wird es diesen Sektoren gestattet, gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen. Zum Beispiel wird es dem Milchsektor erlaubt sein, die Milchproduktion kollektiv zu planen, und dem Blumen- und Kartoffelsektor wird es erlaubt sein, Produkte vom Markt zu nehmen. Auch die Lagerung durch private Betreiber wird erlaubt sein. Solche Vereinbarungen und Beschlüsse würden nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig sein. Die Entwicklung der Verbraucherpreise wird genau überwacht, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, begrüßt sie Entscheidung. Während im Einzelhandel der Umsatz deutlich gestiegen ist, fehlen die Absatzmärkte der Gastronomie und Hotellerie. Weil aber die Nachfrage nicht generell zusammengebrochen ist, sei eine „allgemeine Diskussion um staatlich verordnete Milchmengenreduktion“ nicht hilfreich. Sie sei ein kurzfristiger Weg in der Pandemie. Vieles hänge davon ab, wie sich der Exportmarkt nach China entwickelt.

Der europäischen Doppelorganisation für Bauern und Genossenschaften (Copa Cogeca) reicht das nicht. In einem Brief an die Kommissionwarnt der Vorsitzende des Referats für Öl- und Eiweißpflanzen Pedro Gallardo vor einem Zusammenbruch des Eiweißpflanzenmarktes und der Biokraftsstoff Industrie. Vor allem der Biokraftstoffbereich ist zuletzt wegen der äußerst niedrigen Erdölpreise noch stärker unter Druck geraten. Mangels Wettbewerb wird kaum noch Bioethanol oder Biodiesel hergestellt. Dadurch entsteht auch weniger Futterschrot als heimische Eiweißkomponente.

Die Fläche für Eiweißpflanzen liegt im aktuellen Anbaujahr etwa 30 Prozent unter dem Rekordjahr 2018/19. Um den Anbau weiter GVO-freier Ware zu fördern solle die EU die Restriktionen für Pflanzenschutzmittel bei Leguminosen lockern. Da wegen der geschlossenen Gastronomie mehr zu Hause gekocht werde, steige der Bedarf an Speiseölen.

roRo; VLE

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