EU-Zulassung für Futtermittelhersteller
Landwirtschaft
Neue Zulassung für Futtermittelhersteller in Kraft
Ab heute brauchen Futtermittelhersteller für die Verarbeitung roher Öle und der Mischung von Fetten eine EU-Zulassung. Zur Jahreswende 2010 und 2011 hatte ein Futtermittelbetrieb in Schleswig-Holstein dioxinhaltige Fette verarbeitet. Die heute in Kraft tretende Regelung resultiert aus dem „Dioxin-Plan“, den das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Folgezeit aufgestellt hatte.
Die Basis für die Zulassung ist die EU-Verordnung 225/2012, die in Deutschland noch einen Zusatz erhalten hat. Auch der Handel mit Futterfetten ist verpflichtet, den Erwerb seiner Ware zu dokumentieren. Das gilt sowohl für Futterfette als auch für Fette, die für technische Verwendung gehandelt werden.
Behälter, die für die Lagerung von Futterfetten vorgesehen sind, dürfen nicht mehr für Fette für die technische Verwendung genutzt werden. In festgelegten Abständen müssen Fette auf Dioxin und PCB untersucht werden.
roRo