EU: Zwei Anklagen gegen Polen
Landwirtschaft
Polen vernachlässigt GVO-Richtlinien
Am Montag hat die EU zwei Klagen gegen Polen eingereicht, die sich jeweils auf Bestimmungen im Bereich der Gentechnik beziehen.
GVO-Mikroorganismen
Nach der EU-Richtlinie 2009/41/EG müssen gentechnisch
Mikroorganismen in geschlossenen Systemen so vermehrt, gelagert, transportiert
und zerstört werden, dass keine Gefahr für Menschen und Umwelt besteht.
Polen habe zwar ein Gesetz eingebracht, um
die Richtlinie umzusetzen, aber nicht so, dass es der EU genügt. So müssen
Anlagen, in denen vorher mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
gearbeitet wurde, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach polnischer Lesart nicht
wieder zugelassen werden. Die EU hingegen plädiert für eine neue Zulassung.
Zudem habe Polen nicht die in der Richtlinie festgelegten Kriterien für
Bewertung und Einstufung möglicher Risiken übernommen. Und zu guter letzt fehlt
in dem polnischen Gesetzesvorschlag ein klarer Zeitplan für die Verabschiedung
des Gesetzes.
GVO-Futtermittel
Die zweite Klage richtet sich gegen die fehlerhafte Umsetzung der Verordnung EG/1829/2003. Darin ist ein EU-einheitliches Zulassungsverfahren über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen aus anderen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten beschrieben. Polen habe sich darüber hinweg gesetzt, in es 2006 ein Gesetz über Futtermittel verabschiedete, dass die Herstellung und das Inverkehrbringen untersagt. Damit würde ein mögliches Zulassungsverfahren gar nicht erst zum Zuge kommen. Das gehe nicht in einem Binnenmarkt, so die EU-Mitteilung. Ein Land ist nicht befugt, einseitig und unter Umgehung der vorgeschriebenen Zulassung ein Futtermittel zu verbieten.
roRo