EU: Zwei Anklagen gegen Polen

Landwirtschaft

Polen vernachlässigt GVO-Richtlinien

Am Montag hat die EU zwei Klagen gegen Polen eingereicht, die sich jeweils auf Bestimmungen im Bereich der Gentechnik beziehen.

GVO-Mikroorganismen

Nach der EU-Richtlinie 2009/41/EG müssen gentechnisch Mikroorganismen in geschlossenen Systemen so vermehrt, gelagert, transportiert und zerstört werden, dass keine Gefahr für Menschen und Umwelt besteht.
Polen habe zwar ein Gesetz eingebracht, um die Richtlinie umzusetzen, aber nicht so, dass es der EU genügt. So müssen Anlagen, in denen vorher mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gearbeitet wurde, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach polnischer Lesart nicht wieder zugelassen werden. Die EU hingegen plädiert für eine neue Zulassung. Zudem habe Polen nicht die in der Richtlinie festgelegten Kriterien für Bewertung und Einstufung möglicher Risiken übernommen. Und zu guter letzt fehlt in dem polnischen Gesetzesvorschlag ein klarer Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes.

GVO-Futtermittel

Die zweite Klage richtet sich gegen die fehlerhafte Umsetzung der Verordnung EG/1829/2003. Darin ist ein EU-einheitliches Zulassungsverfahren über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen aus anderen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten beschrieben. Polen habe sich darüber hinweg gesetzt, in es 2006 ein Gesetz über Futtermittel verabschiedete, dass die Herstellung und das Inverkehrbringen untersagt. Damit würde ein mögliches Zulassungsverfahren gar nicht erst zum Zuge kommen. Das gehe nicht in einem Binnenmarkt, so die EU-Mitteilung. Ein Land ist nicht befugt, einseitig und unter Umgehung der vorgeschriebenen Zulassung ein Futtermittel zu verbieten.

roRo

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