EuGH verbietet Holzeinschlag in Bialowieca

Landwirtschaft

Klarheit vor der COP 24 zum polnischen Urwald

Im diesem Jahr richtet Polen die nächste Vertragsstaatenkonferenz zu den Pariser Klimaverträgen aus [1].  Bislang störte der Streit um die Holznutzung im Biosphärenreservat Bialowieza. Polen begründete die Nutzung durch das Vorhandensein des Buchdruckers, die Waldschützer wollen das in Ostpolen gelegene zusammenhängende Waldgebiet unberührt lassen.

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung für den Wald getroffen. Die von Polen durchgeführten Waldbewirtschaftungsmaßnahmen verstoßen gegen  die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie. Das Waldgebiet ist nach der Habitatrichtlinie  in einem günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten“ zu halten. Aus diesen Gründen habe Polen den der Wald von Bialowieza für ein besonderes Interesse der Union zu halten. Die durchgeführte Waldbewirtschaftung sei ohne „angemessene Verträglichkeitsprüfung“ durchgeführt worden. Die von der polnischen Regierung durchgeführte war nicht ausreichend und wissenschaftlich nicht belastbar gewesen.

Zudem würden die durchgeführten Einschlagsmaßnahmen nicht zur Eingrenzung des Buchdruckes führen. Daher hat der Gerichtshof der EU-Klage gegen Polen Recht gegeben und Polen bereits signalisiert, das Urteil zu beachten.

Lesestoff:

AZ ECLI:EU:C:2018:255

[1] Wald wird beim Klimawandel zum Gemeingut: : https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/der-private-baum-im-globalen-klima.html

roRo

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